Wir JuLis begrüßen die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vergabe von Studienplätzen der Humanmedizin. Die Richter stellen darin fest, dass einige der bisher bei der Studienplatzvergabe angewendeten Vorschriften mit dem Grundgesetz teilweise unvereinbar sind. Unser Bundesvorsitzender Konstantin erklärt dazu:
„Chancengerechtigkeit darf sich in einer fairen Gesellschaft niemals allein an Schulnoten bemessen. Denn die lassen sie sich nach dem Schulabschluss nicht mehr verbessern und sind zudem kaum vergleichbar. Gerade auf letzteres hat das Bundesverfassungsgericht heute noch einmal ausdrücklich hingewiesen. Wir JuLis fordern schon lange, dass Deutschland die bildungspolitische Kleinstaaterei beendet und sich einen gemeinsamen Bildungsrahmen auf Bundesebene gibt. In Zeiten der Globalisierung, in denen Deutschland unter anderem mit Russland, China, Indien und Vereinigten Staaten im weltweiten Wettbewerb steht, kann es nicht sein, dass Schulabschlüsse aus Bayern und Schleswig-Holstein oder Nordrhein-Westfalen und Sachsen nicht miteinander vergleichbar sind. Hier muss der Bund endlich auch in die bildungspolitische Verantwortung.“
„Chancengerechtigkeit darf sich in einer fairen gesellschaft niemals allein an Schulnoten bemessen.“
Konstantin in der aktuellen Pressemitteilung
Konstantin weiter: „Doch selbst wenn einheitliche Bildungsstandards erreicht und die Abiturnoten unterschiedlicher Bundesländer sowie verschiedener Schulformen vergleichbar wären, darf die Abschlussnote niemals alleiniges Vergabekriterium sein. Denn Chancengerechtigkeit muss in einer offenen Gesellschaft auch immer bedeuten, dass dem Einzelnen unterschiedliche Wege offen stehen, um sich sozialen Aufstieg zu erarbeiten. Zu einem System, das dies allein schon Schulabschluss abhängig macht, darf es nicht kommen. Stattdessen wünschen wir uns mehr Autonomie für und Vertrauen in die Hochschulen. Ginge es nach uns, sollten sie künftig eigenständiger und nach jeweils eigenen Kriterien entscheiden können, wie sie ihre Studienplätze vergeben. Denn eine gute Abiturientin zu sein, heißt nicht automatisch, dass man die Uni nach Ende des Studiums auch als gute Ärztin verlässt.“
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