01.04.2006

Wege aus der Organknappheit

Die Entscheidung einen Organspendeausweis mit sich zu tragen und damit dem Wunsch Ausdruck zu verleihen, seine Organe nach dem Tod anderen Menschen zur Verfügung zu stellen, soll ohne erneute Befragung von Angehörigen des Verstorbenen respektiert werden.

Organspendeausweise sollen nicht umgangen werden können, die Organspende sollen auch gegen den ausdrücklichen Willen der Angehörigen durchgesetzt werden. Um den ausdrücklichen Willen eines potenziellen Spenders einwandfrei erkennbar zu machen, sollten mehr Möglichkeiten und Wege geschaffen werden, einen Organspendeausweis auszustellen. Neben der Registrierung als Spender oder Nichtspender bei der Deutschen Gesellschaft für Organspende sollte es auch möglich sein, eine private Willenserklärung in schriftlicher Form zu erstellen (z.B. hinterlegt beim Hausarzt). Jede Registrierung als Spender oder Nichtspender ist jederzeit widerrufbar.
Die Kosten, die einem Krankenhaus durch notwendige intensivmedizinische Betreuung eines hirntoten Organspenders entstehen, sollen nicht länger vom Krankenhaus selbst getragen werden müssen. Die Aufwendungen der entsprechenden Häuser werden durch die Krankenkasse des Organempfängers getragen. Selbstverständlich darf hierdurch keine Einnahmequelle für die behandelnden Krankenhäuser entstehen. Mittelfristig wird sich so die Bereitschaft einen verstorbenen Organspender zu melden drastisch erhöhen und ein großer Beitrag zur Krankenversorgung in Deutschland geleistet werden.

Um mehr Menschen für die Organspende zu gewinnen, soll zukünftig bei der Beantragung des Personalausweises ein Organspendeausweis an die Bürger ausgegeben werden.

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