30.07.2024

Weg zu Schutz, Transparenz und Kontrolle von Auskunfteien

Im Zuge der stetig steigenden globalen Vernetzung der letzten Jahre sind auch zunehmend Unternehmensbeteiligungen ausländischer Unternehmen in die deutsche Wirtschaft zu verzeichnen. Als Junge Liberale begrüßen wir diesen Effekt natürlich sehr, jedoch sind im Rahmen der Wahrung deutscher Sicherheitsinteressen insbesondere Investitionen aus dem außereuropäischen Raum in Systeme, die von wesentlicher Bedeutung für die Sicherheit und das wirtschaftliche Wohlergehen der deutschen Bevölkerung sind, einer gründlichen Überprüfung zu unterziehen.

Die Jungen Liberalen stellen fest, dass auch große Sammlungen personenbezogener Daten deutscher Bürger ein besonderes Sicherheitsinteresse Deutschlands darstellen und deshalb besonderen Schutz gegenüber dem Zugriff durch ausländische Unternehmen genießen sollten. Insbesondere stellen die Jungen Liberalen fest, dass Wirtschaftsauskunfteien eine erhöhte Schutzbedürftigkeit im Kontext des Handels mit personenbezogenen Finanzdaten aufweisen.

Die Jungen Liberalen fordern daher die Aufnahme von Auskunfteien in § 7 Abs. 1 der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-KritisV) zur Ermöglichung des Vorbehalts von sektorübergreifenden Investitionsprüfungen durch das Bundesministerium für Wirtschaft im Falle eines geplanten unmittelbaren oder mittelbaren Erwerbs einer inländischen Auskunftei oder einer Beteiligung an einer inländischen Auskunftei durch einen Ausländer.

Innerhalb Deutschlands bezieht die SCHUFA Holding AG eine herausragende Stellung in der Gemeinschaft der deutschen Auskunfteien. Daher geht von der deutschen Bevölkerung ein besonderes Interesse am Prozess der Verarbeitung der riesigen Menge personenbezogener Daten durch die SCHUFA Holding AG aus.
Die Jungen Liberalen stellen fest, dass Maßnahmen zur Verbesserung der Interessenvertretung der deutschen Bevölkerung innerhalb dieses Unternehmens getroffen werden müssen. Die Jungen Liberalen fordern deshalb die Schaffung des gesetzlichen Rahmens zur Verpflichtung einer Offenlegung des Algorithmus, welcher zur Berechnung des SCHUFA-Scores eingesetzt wird.

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