27.07.2008

Wasserpfeifentabak muss feucht sein

Wasserpfeifentabak muss feucht sein

Die JuLis fordern eine Überarbeitung der Tabakverordnung von 1977, um dort dem im arabischen Raum sehr populären und auch hierzulande sich großer Beliebtheit erfreuendem Wasserpfeifentabak, eine Sonderstellung einzuräumen. Dieser Tabak soll von der Feuchtigkeitsvorschrift ausgespart bleiben, um diese schöne Tradition sowohl in Deutschland lebenden Ausländern zu ermöglichen, als auch durch sie interkulturellen Austausch zu fördern.

Auch wäre dies die einzige Möglichkeit der illegalen Einfuhr von Wasserpfeifentabak Einhalt zu gebieten, um so zumindest die für Deutschland so wichtigen Tabaksteuern weiter im Lande behalten zu können.

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