Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) ist dahingehend zu ändern, dass Paragraph 1 (Anwendungsbereich) um eine neue Ausnahme erweitert wird. Diese lautet wie folgt: Kindertagesstätten-, Hort- sowie Schulgrundstücke . Die bereits vorhanden Ausnahmeregelungen reihen sich daran anschließend ein.