18.10.2020

Menschenrechte sind nicht verhandelbar – Liberale Rüstungsexportpolitik im 21. Jahrhundert

Mit der Schlussakte der „Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa“ (KSZE) bekannten sich 1975 die europäischen Staaten zur Einhaltung elementarer Prinzipien: Neben der Achtung der Souveränität eines jeden Staates und der Unverletzlichkeit von Grenzen bildete das Bekenntnis zur Achtung von Menschenrechten und Grundfreiheiten das Herzstück der Schlussakte von Helsinki. Für uns Junge Liberale ist klar, dass die Bundesrepublik Deutschland maßgeblich dafür Verantwortung trägt, dass sich Menschenrechte und Grundfreiheiten weltweit etablieren und geachtet werden.

Die Frage nach Verantwortung kommt insbesondere in den Diskussionen rund um Rüstungsexportlieferungen in Drittländer immer wieder auf. Die Politischen Grundsätze der Bundesregierung aus dem Jahr 2000 in Verbindung mit dem Gemeinsamen Standpunkt der EU aus dem Jahre 2008 bilden ein Kernelement bei der Frage der Genehmigung von Rüstungsexporten. Sowohl in den Grundsätzen von Kriegswaffenexporten auf nationaler Ebene als auch in den Grundsätzen auf EU-Ebene werden hinreichende Kriterien für die Genehmigung von Waffenexporten aufgeführt, die insbesondere

  • die Beachtung von Menschenrechten im Bestimmungs- und Endverbleibsland bei der Entscheidung von Rüstungsexporten besonderes Gewicht beimessen
  • eine Ausfuhrgenehmigung verweigern, wenn eindeutig das Risiko besteht, dass Militärtechnologie oder Militärgüter zur internen Repressionen bestimmt sind
  • die Achtung des humanitären Völkerrechts fordern.

Die Bundesregierung berücksichtigt die vorliegenden Grundsätze für die Genehmigungen der Rüstungsexporte seit etlichen Jahren nur zurückhaltend. An folgenden Beispielen soll dies verdeutlicht werden: Seit 2015 genehmigte die Bundesregierung Rüstungsexportlieferungen im Wert von über 200 Mio. Euro nach Saudi-Arabien. Saudi-Arabien griff 2015 in den jemetischen Bürgerkrieg ein, welcher bis heute andauert und eine der verheerendsten humanitären Krisen der Gegenwart darstellt. Dabei

  • verstößt die Bundesregierung gegen den Grundsatz, in Krisengebiete keine Waffen zu liefern
  • ist bis heute immer noch nicht geklärt, ob Saudi-Arabien im Jemen gegen das humanitäre Völkerrecht verstoßen hat.

Der Mordfall Jamal Khashoggi löste in der Welt entsetzen aus. Aber nicht erst hieraus wird deutlich, dass das saudische Regime sich weder der Demokratie noch den Menschenrechten zuwendet. Die Inhaftierung des regimekritischen Bloggers Raif Badawi ist nur eine von vielen Verstößen gegen den Grundsatz der Meinungs- und Pressefreiheit. Berichte von Menschenrechtsorganisationen wie Human Rights Watch untermauern die These, dass es um Menschen- und Grundrechte in Saudi-Arabien nicht gut gestellt ist.

In dem jetzigen Zustand eines Regimes wie Saudi-Arabien kann nicht sichergestellt werden, dass gelieferte Waffen letzten Endes nicht doch gegen die eigenen Bürgerinnen und Bürger eingesetzt werden.Die Jungen Liberalen fordern die Bundesregierung deswegen dazu auf:

  • Sich nicht nur zu den eigenen Grundsätzen zu Rüstungsexportlieferungen auf nationaler und EU-Ebene zu bekennen, sondern auch ihr Handeln strikt danach auszurichten. Die Pflicht Leben zu schützen schulden wir nicht den Ländern, sondern den Menschen, die entweder
    a) in einem Krisengebiet oder
    b) in einem Unrechtsregime leben.
    Der Grundsatz der Nicht-Lieferungen in Krisengebiete beeinträchtigt nicht die Möglichkeit von Rüstungslieferungen an Staaten, die humanitäres Völkerrecht und Menschenrechte einhalten.
  • Auf europäischer Ebene darauf hinzuwirken, dass sich sämtliche europäische Partner an die von 2008 beschlossenen Grundsätze für Waffenexporte halten. Insbesondere mit der französischen Regierung muss hier ein intensiverer Austausch stattfinden.
  • Auf europäischer Ebene Lösungen für ein Ende des Bürgerkriegs im Jemen zu finden. Anstatt in einem Stellvertreterkrieg bedenkenlos Waffen auszuliefern, muss mit allen Akteuren eine diplomatische Lösung gefunden werden.

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