27.07.2013

Kommunale Schuldenbremse

Die Jungen Liberalen fordern die flächendeckende Einführung kommunaler Schuldenbremsen. Das Neuverschulungsverbot ist in den Gemeinde- und Kreisordnungen festzuschreiben.
Nach einer Übergangsphase bis 2030 dürfen die kommunalen Selbstverwaltungsorgane demnach Schulden lediglich in wirtschaftlichen Notlagen, bei Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die Finanzlage erheblich beeinträchtigen, aufnehmen. Diese Notfallregelung ist nach Antrag durch den entsprechenden Kreistag mit 2/3 Mehrheit festzustellen und durch das Innenministerium zu genehmigen.
Bund und Land sind in der Übergangsphase gefordert, die Kreise und Kommunen auf ihrem Weg zu begleiten und aktiv zu unterstützen. Das Konnexitätsprinzip muss hierzu insbesondere in Bereichen der mittelbaren Aufgabenübertragung strikt gewahrt werden.

Weitere Beschlüsse

13.02.2026

Olympischer Sport – Symbolbild einer Leistungsgesellschaft!

Wir Junge Liberale stehen uneingeschränkt zum Leistungsprinzip. Leistung muss sich lohnen – im Sport wie in allen Bereichen unserer Gesellschaft. Der...
13.02.2026

Armut verhindern – Arbeit ermöglichen – Studenten Unterhalt gerecht regeln

In der Bundesrepublik Deutschland gilt eine Unterhaltspflicht für Eltern gegenüber ihren Nachkommen bis zur Beendigung der Erstausbildung, wozu auch das Studium...
13.02.2026

Endlich ein Notfall: Wenn Trauma keine Diskussion mehr braucht

Vergewaltigung stellt eine schwere Menschenrechtsverletzung und einen massivenEingriff in die körperliche und seelische Integrität der Betroffenen dar. In einerderart akuten...