26.04.2023

Keine Versicherungsfalle: Reform der Familienversicherung für Studierende

Für viele Studierende birgt das momentane System der Krankenversicherung Herausforderungen, insofern sie das 25. Lebensjahr erreichen, oder nicht direkt von einem Bachelor-Studiengang in einen Master-Studiengang erreichen. Während man ab dem 25. Lebensjahr als Studierender in die deutlich teurerere Studentische Krankenversicherung wechseln muss, müssen auch viele jüngere Studierende zu Notlösungen wie Hartz IV, oder Scheineinschreibungen greifen, um in der Familienversicherung krankenversichert zu sein, wenn sie nicht direkt nach dem Bachelor den Master beginnen. Dies kann für viele Studierenden eine bedeutende finanzielle Herausforderung darstellen, welche gerade in jungen Jahren eine hohe Belastung darstellen kann.

Deshalb fordern wir:

  • Es soll möglich sein, bis zum 27. Lebensjahr in der Familienversicherung versichert zu sein, insofern die Kriterien zur Aufnahme in die Familienversicherung erfüllt werden.
  • Bafögberechtigte auch nach dem 30. Lebensjahr die studentische Krankenversicherung in Anspruch nehmen können.
  • Sollte nach dem Bachelorabschluss nicht direkt ein Masterabschluss verfolgt werden, soll eine Gleitzeit von einem Jahr greifen in der Studierende weiterhin in der Familienversicherung versichert sein können. Voraussetzung hierfür muss eine nachweisliche Intention zu einer Weiterführung eines Studiums sein.
  • Bafög-Zahlungen sollen bis zum Monat nach der letzten Prüfungsleistung erfolgen.
  • Wir fordern die Wochenarbeitszeithöchstgrenze in eine Monatsarbeitszeithöchstgrenze umzuwandeln, die einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden entspricht. Damit soll verhindert werden, dass Studentenjobs voll sozialversicherungspflichtig werden und die Studenten ihre bestehende Krankenversicherung verlieren.

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