21.11.2025

Keine Sabotage der Kabotage – Kabotageverbot im Luftverkehr abschaffen, klimaschädliche Markthindernisse beseitigen!

 Die Jungen Liberalen fordern die deutsche Bundesregierung auf, sich bei der
 Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) für eine Aufhebung von Artikel 7,
 Satz 1 des Chicagoer Abkommens einzusetzen. Dieses regelt den sogenannten
 Kabotagevorbehalt, der es den Vertragsstaaten ermöglicht, jegliche Luftbeförderung
 von Passagieren, Post und Fracht zu gewerblichen Zwecken zwischen zwei Punkten des
 eigenen Hoheitsgebiets und somit kommerziellen Inlandsflugverkehr durch Luftfahrzeuge
 fremder Staatszugehörigkeit zu untersagen. Verzichtet ein Vertragsstaat auf seinen
 Kabotagevorbehalt, darf er dies zudem nicht exklusiv zugunsten eines bestimmten
 Staates oder Luftfahrtunternehmens tun.

Diese Regelung stellt ein nicht unerhebliches Wettbewerbshemmnis dar, das selbst zwischen befreundeten Staaten wie Deutschland und den USA und somit im vergleichsweise deregulierten und liberalisierten transatlantischen Luftverkehrsraum als starre Markteintrittsbarriere greift. Auch gehören vermehrte Empty-Leg-Flüge ohne Passagiere, die klimapolitisch kaum zu begrüßen sind, zu den Konsequenzen des Kabotagevorbehaltes. Beispielsweise bedeutet diese bisherige Regelung in der Praxis, dass es einem US-amerikanischen Luftfahrtunternehmen untersagt ist, zwischen einem Flug von New York nach Berlin und einem Rückflug von München nach New York Passagiere oder Fracht auf der Strecke Berlin nach München aufzunehmen, sodass ein Leerflug die zwangsläufige Konsequenz ist.

Nach der Abschaffung muss sichergestellt werden, dass in Deutschland und der EU operierende Firmen grundlegende Arbeitsrechtliche Standards vor Ort einhalten wie beispielsweise Löhne oder auch Urlaubszeiten. Dadurch soll sichergestellt werden, dass ausländische Firmen keine Möglichkeit zur Wettbewerbsverzerrung durch unfaire Marktvorteile im Heimatland haben.

 Im Falle einer erfolgreichen Streichung des besagten Passus soll Paragraf 23 des
 Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) gestrichen werden, der den Kabotagevorbehalt in
 nationalstaatliche Gesetzgebung umsetzt. Weiterhin wird die deutsche Bundesregierung
 angehalten, sich für eine Streichung des Kabotagevorbehaltes aus bilateralen
 Luftverkehrsabkommen wie etwa dem Deutsch-Koreanischen Luftfahrtabkommen von 1995
 einzusetzen, an denen die Bundesrepublik Deutschland unmittelbar oder mittelbar (zum
 Beispiel durch die Europäische Union) beteiligt ist.

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