10.04.2005

Keine Erweiterung der DNA-Datenbank

Die Jungen Liberalen halten die derzeitig gültigen Regelungen zur zwangsmäßigen Erhebung eines DNA-Fingerabdrucks für ausreichend. Insbesondere kann auf den richterlichen Vorbehalt nicht verzichtet werden. Die Julis setzen sich für Maßnahmen ein, die der Rechtstatsächlichen Durchsetzung eines effektiven Richtervorbehalts dienen.

Handlungsbedarf besteht allerdings bei der Erhebung freiwilliger DNA-Daten. Die Bürger sind in diesem Fall vor der freiwilligen Abgabe der Daten verpflichtend darüber aufzuklären, in welcher Form und wie lange ihre Probe gespeichert wird. Die freiwilligen und Reihen-DNA-Tests brauchen eine gesetzliche Grundlage. Insbesondere muss geregelt werden, dass die Weigerungen der Teilnahme nicht dazu führt, dass der Betroffene den automatischen Status eines Beschuldigten einnimmt.

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