26.07.2013

Geheimdienst-Affäre aufklären – Überwachung begrenzen

Die aktuelle Affäre um die Programme PRISM und TEMPORA sowie die Beteiligung des Bundesnachrichtendienstes und des Bundesamtes für Verfassungsschutz zeigt dringenden nationalen wie internationalen Handlungsbedarf. Alle Sicherheits- und Geheimhaltungsinteressen müssen sich an den Grundsätzen des Datenschutzes und der Verhältnismäßigkeit messen lassen
Im Einzelnen fordern die Jungen Liberalen:

Grundrechte gelten umfassend
  • Die Bundesrepublik Deutschland muss ein internationales Datenschutzabkommen mit den USA anstreben, welches auch die Tätigkeit der Geheimdienste umfasst und sicherstellt, dass Daten nur anlassbezogen weitergegeben werden können.
  • Bis zum Inkrafttreten eines solchen Abkommens müssen alle Abkommen zur freiwilligen Datenweitergabe an die USA ausgesetzt werden.
  • Die Bundesrepublik Deutschland muss sich im Rahmen der außen- und sicherheitspolitischen Kooperation von EU und USA für ein entsprechendes Vorgehen auf europäischer Ebene einsetzen.
  • Die Bundesregierung muss im Zuge der Novellierung des EU-Datenschutzrechts auf einem hohen Grundrechts-Standard bestehen. Dies gilt insbesondere für die Weitergabe von Daten durch eine verantwortliche Stelle an Dritte. Die entsprechende deutsch-französische Initiative im Rat der Justiz- und Innenminister wird unterstützt.
  • Mit Blick auf drohende Wirtschaftsspionage ist im Rahmen der laufenden Verhandlungen über eine nordatlantische Freihandelszone ein separates Kapitel zum Datenschutz erforderlich.
  • Im Rahmen der Vereinten Nationen ist auf ein Datenschutzabkommen, etwa als Zusatzprotokoll zu Art. 17 IPBPR, hinzuarbeiten. Die dahingehende Initiative der FDP in der Bundesregierung begrüßen wir ausdrücklich und wollen sichergestellt wissen, dass Daten auch international nur anlassbezogen weitergegeben werden können.
  • Gegen Großbritannien und Frankreich soll ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem EuGH eingeleitet werden.
Bessere Aufsicht für die Geheimdienste
  • Alle bestehenden Verwaltungsvereinbarungen zwischen deutschen und ausländischen Geheimdienstbehörden gehören auf den Prüfstand und müssen bei Bedarf aufgehoben werden.
  • Soweit Verwaltungsvereinbarungen zwischen deutschen und ausländischen Geheimdienstbehörden den grundrechtssensiblen Bereich betreffen, ist künftig schon beim Abschluss solcher Vereinbarungen eine angemessene parlamentarische Beteiligung sicherzustellen.
  • Eine umfassende Strukturreform aller deutschen Geheimdienst-Behörden ist nötig. Dazu gehören auch Maßnahmen wie die Auflösung die Abschaffung der Landesämter für den Verfassungsschutz und des MAD.
  • Die Vernetzung europäischer Geheimdienste muss transparenter erfolgen. Die Aufgaben und Befugnisse des EU-Geheimdienstkoordinators müssen klar gefasst werden.?
  • Zur Erarbeitung und Implementierung Europäischer Geheimdienststandards soll eine Konferenz der Geheimdienstkoordinatoren ins Leben gerufen werden. 
Mehr parlamentarische Kontrolle und Rechtsschutz für den Bürger

  • Die personelle und finanzielle Ausstattung der Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums ist zu verbessern. Das PKGr soll eine eigene Geschäftsstelle mit Mitarbeitern erhalten. Die Geheimhaltungspflicht der Abgeordneten gegenüber ihren Mitarbeitern und den zuständigen Mitgliedern der G10-Kommission, des Gremiums nach Art. 13 Abs. 6 GG und des Haushaltsausschusses wird abgeschafft.
  • Entsprechend der Regelung in Art. 45a GG für den Verteidigungsausschuss muss das Parlamentarische Kontrollgremium mit einigen Rechten eines Untersuchungsausschusses ausgestattet werden. Diese Rechte müssen durch ein Viertel der Mitglieder des Gremiums geltend gemacht werden können.
  • In Ausnahmefällen kann das PGKr mit 2/3-Mehrheit der Mitglieder die Veröffentlichung vertraulicher Unterlagen beschließen.
  • Das Parlamentarische Kontrollgremium erhält ein Klagerecht gegenüber den Geheimdiensten.
  • Des Weiteren sollen Mitarbeiter der Geheimdienste sich direkt an die Mitglieder der zuständigen parlamentarischen Gremien wenden können, ohne ihre Vorgesetzten hierüber informieren zu müssen.
  • Sobald das Ausmaß der Überwachung deutscher Staatsbürger aufgeklärt ist, muss die Aufgabenverteilung zwischen Parlamentarischem Kontrollgremium und G10-Kommission überdacht werden. Soweit es zu einer heimlichen Überwachung deutscher Staatsbürger gekommen ist, bedarf es einer Kooperation beider Gremien, um dem Datenschutzinteresse der Betroffenen gerecht zu werden.
  • Auf europäischer Ebene muss die Geheimdienst-Kontrolle durch das Europäische Parlament intensiviert werden. Zudem muss ein fester Austausch-Rahmen für die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollgremien in den Mitgliedsstaaten geschaffen werden.
  • Im Zuge der Verhandlungen des Europäischen Gerichtshofs über die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wird zu klären sein, inwiefern die EU selbst für einen umfassenden Grundrechtsschutz sorgen muss und inwiefern sie dabei auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verweist. Unabhängig von der im Urteil des Europäischen Gerichtshofs zugrunde gelegten Prüfungskompetenz muss die Bundesrepublik Deutschland in der EU auf einen hohen Grundrechts-Standard drängen. 
Sensibilität für Datenschutz und Privatsphäre erhöhen
  • Im neuen Personalausweis muss eine qualifizierte elektronische Signatur eingeführt werden, die jeder Bürger für den persönlichen Einsatz kostenfrei nutzen kann.
  • Kryptographische und IT-sicherheitsorientierte Softwareprojekte, die einen sicheren Datenaustausch auch über unsichere Plattformen ermöglichen, sind zu fördern und weiter zu entwickeln.
  • Europäische Gesetzgebungsvorhaben, die im Zusammenhang mit den Schutz der persönlichen Daten der Bürger zu unverhältnismäßigen Grundrechtseingriffen führen, wie etwa die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, müssen gestoppt werden.
  • Die Sensibilität für Datenschutz und Privatsphäre in der Zivilgesellschaft muss weiter wachsen. Die neue Stiftung Datenschutz sollte in diesem Zusammenhang eine Schlüsselrolle spielen und dafür mit den entsprechenden Ressourcen ausgestattet werden. Die Bundesregierung und die Stiftung Datenschutz müssen darauf hinwirken, dass die öffentliche Debatte über Datenschutz und Privatsphäre auch auf europäischer Ebene breiter geführt wird.

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