23.02.2020

Für einen würdevollen Umgang mit Sternenkindern und ihren Eltern

Die Jungen Liberalen sprechen sich für die Abschaffung von körperlichen Mindestmaßen einer Leibesfrucht und von Mindestdauern der Schwangerschaft für die Einstufung als Totgeburt aus. Der Respekt vor dem totgeborenen oder ungeborenen Kind und vor den Bedürfnissen der Eltern gebietet einen neuen Umgang mit Fehlgeburten. Die bisherige Regelung in der Personenstandsverordnung, wonach anhand des Gewichts der Leibesfrucht bzw. anhand der Dauer der Schwangerschaft zwischen Tot- und Fehlgeburten unterschieden wird, ist geschmacklos. Für die betroffenen Eltern hängt die psychische und körperliche Belastung durch das Geschehnis nicht davon ab, ob das tot geborene Kind ein bestimmtes Gewicht hatte oder ob die Schwangerschaft mindestens 24 Wochen dauerte.

Daher fordern wir neben Abschaffung der rechtlichen Unterscheidung zwischen Tot- und Fehlgeburten ein Recht der Eltern auf Bestattung ihrer Sternenkinder auf Wunsch eines Elternteils. Dieses muss unabhängig vom Gewicht, von der Schwangerschaftsdauer und der Todesart (natürlich verstorben oder durch Schwangerschaftsabbruch) bestehen. Die Elternteile des verstorbenen Kindes müssen durch den behandelnden Arzt, das Pflegepersonal, die Klinik oder die Hebamme schriftlich auf ihr Bestattungsrecht hingewiesen werden. Die Bestattungsgesetze der Länder, die noch kein umfassendes Bestattungsrecht oder keine Hinweispflicht für medizinische Einrichtungen vorsehen, sollen entsprechend angepasst werden.

Findet eine Fehlgeburt in einem Krankenhaus oder einer anderen medizinischen Einrichtung statt, soll die Einrichtung die Pflicht haben, die Kinder bestatten zu lassen, sofern sie nicht durch die Eltern bestattet werden oder mit Zustimmung der Eltern medizinischen oder wissenschaftlichen Zwecken zugeführt werden. Eine „hygienisch einwandfreie Beseitigung“, wie sie in einer Vielzahl der Bestattungsgesetze der Länder vorgeschrieben ist, entspricht keinem würdevollen Umgang mit den toten Kindern und ist daher aus den Bestattungsgesetzen zu entfernen.

Ergänzend zum Kündigungsschutz für Mütter, die ihr Kind nach der 12. Schwangerschaftswoche verloren haben, fordern wir einen Mutterschutz von mindestens zwei Wochen für alle Frauen, die eine Totgeburt erlitten haben, die nach bisheriger Definition als Fehlgeburt gilt. Die Wahrnehmung dieses Mutterschutzes soll dabei zur Disposition der Frauen stehen.

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