Grundsätzliches
Wir Junge Liberale halten Kommunikationsmaßnahmen (z. B. Werbung) nicht für verbraucherschädigend. Wir glauben an den mündigen Bürger, der selbstbestimmt und selbstverantwortlich über seinen Konsum entscheidet. Wir setzen uns für eine umfassende Produktinformation für die Verbraucher ein -etwa über Nährwerte und enthaltene Zusatzstoffe-, um für die eigene Entscheidung des Verbrauchers eine geeignete Grundlage zu schaffen. Wir halten allerdings die Werbebranche grundsätzlich für bereits umfassend reguliert. Irreführende Werbung ist genauso verboten, wie alles, was ansatzweise dazu geeignet ist, den Verbraucher zu täuschen.
Lebensmittel
Wir Junge Liberale lehnen jedwede Werbeverbote ab, die auf Basis einer Bewertung von Lebensmitteln verhängt werden, die eine Kategorisierung in gesund und ungesund zum Ziel hat. Wir sind davon überzeugt, dass Werbung als Bestandteil unseres gesellschaftlichen Lebens auch an Kinder gerichtet werden darf. Aufklärung und Prävention halten wir für wichtig, damit Kinder lernen, Konsumentscheidungen selbstständig zu treffen. Die Platzierung von Waren innerhalb von Verkaufsstätten soll weiterhin den Inhabern obliegen.
Legale Rauschmittel
Wir Junge Liberale lehnen ein völliges Werbe- und Kommunikationsverbot für legale Rauschmittel ab. Aufklärung und Prävention ist ein Weg, um dem Missbrauch von Rauschmitteln entgegenzuwirken. Rauschmittelwerbung zu verbieten, die zum Ziel hat, den Verbraucher über Produktangebot, -qualität und -geschmack zu informieren, trägt nicht zur Verhinderung bzw. Minderung von Missbrauch von Rauschmitteln bei.
Uns Liberalen ist es wichtig, dass die Rauschmittelwerbung nach wie vor nicht den Konsum als unschädlich oder gesund, als Mittel zur Anregung des körperlichen Wohlbefindens oder als nachahmenswert darstellen darf. Es ist wichtig, die Verbraucher über die gesundheitlichen Risiken des Rauschmittelkonsums zu informieren. Wir lehnen ebenfalls die Inhalte der Tabakproduktrichtlinie ab. Des Weiteren befürworten wir die partielle Reliberalisierung der Tabakproduktwerbung: So sollte das Sponsoring von Rundfunk- und Fernsehsendungen durch Zigarettenhersteller wieder ermöglicht werden und analog zum Werbeverbot in Kinos auch die Werbung in Fernsehen und Rundfunk zu nächtlichen Zeiten wieder erlaubt werden. Eine Beschränkung von Verpackungsgrößen, eine Vorgabe über den Anteil der Warnhinweise an der Verpackungsfläche, ein Verbot von brand stretching bzw. brand sharing oder gar die Einführung von Plain Packaging ist damit nicht zu begründen; solche Vorgaben und Beschränkungen sind vielmehr als tiefgehender Eingriff in die Eigentumsrechte der Markenhersteller zu sehen.
Bundeswehr
Wir Junge Liberale lehnen ein Verbot von Information der Bundeswehr für Minderjährige ab. Vor allem junge Heranwachsende müssen sich der Herausforderung stellen, eine Entscheidung über die Zeit nach der Schule zu fällen. Besonders für diese jungen Menschen sind Informationen über die Bundeswehr daher relevant.
Entblößte Kinder
Wir Junge Liberale halten ein Verbot von Werbung mit entblößten Kindern für zu weitgehend. Ein Verbot von Werbung mit kinderpornografischen Inhalten ist für uns selbstverständlich, allerdings sind kinderpornografische Inhalte unabhängig von Werbung ohnehin verboten. Bei Werbung, in der lediglich nackte Haut von Kindern sichtbar ist (z.B. ein 41 Kind in Bademode bei Sonnencreme-Werbung), sehen wir keine Verletzung des Rechts auf körperliche und seelische Unversehrtheit.
Glücksspiel
Das bestehende Außenwerbeverbot für private Anbieter von legalem Glücksspiel an Geldspielgeräten soll umgehend aufgehoben werden.