09.05.2021

Eigentum ist kein Grund zu besteuern

Die aktuell anstehende Reform der Grundsteuer kann nur eine Übergangslösung sein. Sie muss in den Bundesländern unter Nutzung der sogenannten Länderöffnungsklausel auf Basis eines wertunabhängigen Flächenmodells erfolgen. Eine „Baulandsteuer“ in Form der Grundsteuer C lehnen wir dabei ab. Für den Länderfinanzausgleich sind komplexe Doppelberechnungen nach dem Bundesmodell oder sonstiger Mehraufwand aufgrund fiktiver Berechnungen zu vermeiden. Ansonsten muss der Bund den Ländern die jeweils anfallenden Kosten erstatten.

Langfristig werden sich die Jungen Liberalen im Rahmen der nächsten Föderalismusreform für die Abschaffung der Grundsteuer einsetzen. Damit eine weitgehend konjunkturunabhängige Grundfinanzierung der Kommunen weiterhin gewährleistet ist, sollen stattdessen kommunale Hebesätze auf die Einkommens- oder weitere Ertragssteuern die wegfallenden Einnahmen ersetzen. Um die Auswirkungen konjunkturabhängiger Schwankungen dieser Einnahmen abzufedern sollte in Verbindung hiermit die entsprechende Sockelfinanzierung der Kommunen erhöht werden.

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