22.11.2019

Drugchecking liegt im öffentlichen Interesse!

Die Jungen Liberalen setzen sich für die legale Durchsetzung eines praxisnahen Drugchecking-Konzepts ein, zu dem unter anderem Schnelltests vor Ort gehören. Dazu wollen wir uns dafür einsetzen, die Erteilung der notwendigen Ausnahmegenehmigungen einfacher und zuverlässiger zu gestalten, und den § 3 Abs. 2 BtMG dahingehend zu erweitern, dass Drugchecking im öffentlichen Interesse liegt (was der Staatsanwaltschaft erst die Berechtigung gibt, solche Ausnahmegenehmigungen zu erteilen). Darüber hinaus ist es notwendig, dass für verlässliche Aussagen standardisierte Testverfahren (z.B. das Marquis-Reagenz-Verfahren) eingesetzt werden. Außerdem sollte eine europäische Datenbank aufgebaut werden, welche über die Zusammensetzungen der Pillen aufklärt, die im Umlauf sind.

Außerdem wollen wir die Zusammenarbeit von Gesundheits-, Innen- und Justizverwaltung mit Drogenhilfe, Polizei und Staatsanwaltschaft fördern. Insbesondere sind dabei die Staatsanwaltschaften zu überzeugen, dass Drugchecking Drogenkonsumenten vor dem Einnehmen von ungewollt hohen Dosen und unbekannten Substanzen schützt und nicht den Konsum illegaler Drogen steigen lässt. Mit der Polizei müssen außerdem Absprachen getroffen werden, sodass diese die Konsumenten an den Orten, an denen Drugchecking betrieben wird, nicht abfangen.

Weitere Beschlüsse

21.09.2025

Aus Liebe zur Freiheit: Alles lässt sich ändern

Alles lässt sich ändern. Diesem Anspruch, den wir an das Land und seine Politik stellen, müssen auch wir als Partei gerecht...
22.07.2025

ODA was? – Für eine liberale Entwicklungshilfe, die rechnen kann!

Die deutsche Entwicklungshilfe war zuletzt oft negativ besetzt in den Medien. Immer wieder entsteht der Eindruck, dass die finanziellen Mittel,...
22.07.2025

Betroffene besser vor Stalking schützen – gut machen, statt gut meinen

Stalking ist eine ernste Bedrohung, die Frauen in besonderem Maße betrifft und häufig langfristige psychische und physische Schäden verursacht. Trotz...