22.11.2019

Drugchecking liegt im öffentlichen Interesse!

Die Jungen Liberalen setzen sich für die legale Durchsetzung eines praxisnahen Drugchecking-Konzepts ein, zu dem unter anderem Schnelltests vor Ort gehören. Dazu wollen wir uns dafür einsetzen, die Erteilung der notwendigen Ausnahmegenehmigungen einfacher und zuverlässiger zu gestalten, und den § 3 Abs. 2 BtMG dahingehend zu erweitern, dass Drugchecking im öffentlichen Interesse liegt (was der Staatsanwaltschaft erst die Berechtigung gibt, solche Ausnahmegenehmigungen zu erteilen). Darüber hinaus ist es notwendig, dass für verlässliche Aussagen standardisierte Testverfahren (z.B. das Marquis-Reagenz-Verfahren) eingesetzt werden. Außerdem sollte eine europäische Datenbank aufgebaut werden, welche über die Zusammensetzungen der Pillen aufklärt, die im Umlauf sind.

Außerdem wollen wir die Zusammenarbeit von Gesundheits-, Innen- und Justizverwaltung mit Drogenhilfe, Polizei und Staatsanwaltschaft fördern. Insbesondere sind dabei die Staatsanwaltschaften zu überzeugen, dass Drugchecking Drogenkonsumenten vor dem Einnehmen von ungewollt hohen Dosen und unbekannten Substanzen schützt und nicht den Konsum illegaler Drogen steigen lässt. Mit der Polizei müssen außerdem Absprachen getroffen werden, sodass diese die Konsumenten an den Orten, an denen Drugchecking betrieben wird, nicht abfangen.

Weitere Beschlüsse

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