18.10.2020

Aufhebung Verbot der Verwendung von Vorher-Nachher Fotos in Schönheitschirurgie

Die Jungen Liberalen fordern die Aufhebung des Verbotes von Vorher-Nachher-Fotos in der Schönheitschirurgie (§11 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 Heilmittelwerbegesetz). Für die Darstellung der Fotos
ist eine schriftliche Einwilligungserklärung erforderlich.

Schönheitsoperationen in diesem Sinne sind operative plastisch-chirurgische Eingriffe, soweit
sich die Werbeaussage auf die Veränderung des menschlichen Körpers ohne medizinische Notwendigkeit bezieht.

Damit einhergehend soll auch der diesbezügliche Ordnungswidrigkeitstatbestand abgeschafft werden.

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