11.11.2010

Aufhebung des Verbots der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung ins Bauhauptgewerbe (Wegfall § 1b AÜG)

Das Verbot der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung gemäß § 1b AÜG stammt aus den 1980er Jahren, als der Zeitarbeitsbranche noch ein anrüchiges Image anhaftete. Die damalige Motivlage des Gesetzgebers war es krasse Formen und Sachverhalte illegaler Beschäftigungen einzudämmen und den Bausektor vor Dumpinglöhnen zu schützen, zu einer Zeit, als es in der Zeitarbeit selbst noch keine Tarifvertragsstrukturen gab.
Diese damals angeführten Punkte zum Ausspruch des Verbots zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung bestehen nicht mehr. Die Branche hat sich als Erfolgsfaktor für die Deutsche Wirtschaft gemausert, hat Tarifstrukturen etabliert mit einem fast 100%igen Anwendungsbereich, verfügt zudem über eine eigene EU-Zeitarbeitsrichtlinie und wird auch im Bausektor selbst durch den Baumindestlohn im Arbeitnehmerentsendegesetz erfasst. Des Weiteren hat die bisherige Struktur real dazu geführt, dass Bauunternehmen zur Abdeckung von Auftragsspitzen und Sonderprojekten zunehmend Kontraktoren (Nachunternehmer) beauftragen müssen, um diese personell stemmen zu können, da es ihr als einziger Wirtschaftszweig in Deutschland verwehrt bleibt das Modell Zeitarbeit dazu zu nutzen, diese Auftragsspitzen und Sonderprojekten in Eigenregie unter Zuhilfenahme von Zeitarbeit durchzuführen. Dies schwächt auch die Sicherung der Stammarbeitsplätze. Der § 1b AÜG ist somit ersatzlos zu streichen, sodass das Bauhauptgewerbe Zeitarbeit fortan nutzen darf, wie es auch jede andere Branche bereits machen kann.

Weitere Beschlüsse

25.09.2026

Für eine konsequente Meinungsfreiheit

Die Jungen Liberalen bekennen sich zur Meinungsfreiheit als dem konstituierenden Grundrecht einer freien und offenen Gesellschaft. Eine liberale Demokratie zeichnet...
25.09.2026

Ethnische Einheit als Vorwand – Chinas Assimilierungsgesetz stoppen, Tibet und Ostturkestan nicht alleinlassen

Am 12. März 2026 verabschiedete der Nationale Volkskongress der Volksrepublik China das „Gesetz zur Förderung der ethnischen Einheit und des...
25.09.2026

Erfolgreiche Start-Ups = erfolgreiche Zukunft

Vorwort Der Wirtschaftsstandort Deutschland steht unter enormem Druck: Erdrückende Bürokratie, mangelnde Digitalisierung, immense Energiekosten sowie eine, sich immer dramatischer zuspitzende...