27.07.2013

Apotheken- und Verschreibungspflicht auf den Prüfstand

Um verbesserte Einsparpotentiale im Gesundheitssektor zu ermöglichen, sind die Verschreibungspflicht (§ 48 AMG) sowie die Apothekenpflicht (§ 43 AMG) zu reformieren.
Die Verschreibungspflicht ist individuell regelmäßig durch das  Bundesgesundheitsministerium zu überprüfen und ggf. aufzuheben. Dies betrifft insbesondere verschreibungspflichtige Medikamente, welche in anderen EU-Ländern lediglich apothekenpflichtig sind (z. B. die "Pille danach" oder Hydrocortison-Salben).
Die Apothekenpflicht von Medikamenten, die verschreibungsfrei sind (z. B. Husten-, Schmerz- oder Allergiemedikamente), ist aufzuheben. Künftig sollen diese an allen Verkaufsstellen, die entsprechend qualifiziertes Personal bereitstellen und fachlich kompetente Beratung bieten, verfügbar sein können.

Weitere Beschlüsse

21.09.2025

Aus Liebe zur Freiheit: Alles lässt sich ändern

Alles lässt sich ändern. Diesem Anspruch, den wir an das Land und seine Politik stellen, müssen auch wir als Partei gerecht...
22.07.2025

ODA was? – Für eine liberale Entwicklungshilfe, die rechnen kann!

Die deutsche Entwicklungshilfe war zuletzt oft negativ besetzt in den Medien. Immer wieder entsteht der Eindruck, dass die finanziellen Mittel,...
22.07.2025

Betroffene besser vor Stalking schützen – gut machen, statt gut meinen

Stalking ist eine ernste Bedrohung, die Frauen in besonderem Maße betrifft und häufig langfristige psychische und physische Schäden verursacht. Trotz...