25.09.2026

Ethnische Einheit als Vorwand – Chinas Assimilierungsgesetz stoppen, Tibet und Ostturkestan nicht alleinlassen

Am 12. März 2026 verabschiedete der Nationale Volkskongress der Volksrepublik China das „Gesetz zur Förderung der ethnischen Einheit und des Fortschritts“. Seit dem 1. Juli 2026 in Kraft, erhebt es die zuvor in Tibet und Ostturkestan regional erprobte Assimilierungspolitik erstmals zu landesweit geltendem Recht. Das Gesetz zielt auf die Verschmelzung aller nationalen Minderheiten zu einer homogenen chinesischen Identität und schränkt Sprache, Religion und kulturelle Selbstbestimmung weiter ein. Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte forderte China im Juni 2026 zur Rücknahme des Gesetzes auf, da es mehrere von China ratifizierte völkerrechtliche Verträge zu verletzen drohe. Besonders alarmierend ist die exterritoriale Reichweite des Gesetzes: Es sieht rechtliche Konsequenzen auch für Personen außerhalb Chinas vor, deren Handlungen aus Sicht Pekings die „ethnische Einheit“ untergraben – ein direkter Angriff auf Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit weit über Chinas Grenzen hinaus.

Sowohl Tibet als auch Ostturkestan tragen die Hauptlast dieser Politik. In Tibet ist die Bevölkerung seit Jahren massiven Umsiedlungs- und Arbeitstransferprogrammen ausgesetzt; Schätzungen zufolge waren zwischen 2000 und 2025 rund 3,36 Millionen Tibeter betroffen. Widerstand dagegen wird brutal niedergeschlagen: Als 2024 im Kreis Derge hunderte Menschen gegen ein Wasserkraftprojekt protestierten, das mehrere Klöster mit der Überflutung bedrohte, wurden über tausend Menschen festgenommen. In Ostturkestan wiederum sind Uiguren und andere turkstämmige Volksgruppen seit Jahren massenhafter Internierung, Zwangsarbeit und lückenloser digitaler Überwachung ausgesetzt – Praktiken, die das neue Gesetz nun landesweit auf eine gemeinsame Rechtsgrundlage stellt. Beide Regionen stehen exemplarisch für dieselbe Politik der erzwungenen Assimilierung und müssen deshalb gleichermaßen im Zentrum unserer Forderungen stehen.

Wer Menschenrechte ernst nimmt, kann dem nicht tatenlos zusehen. Politische Verurteilung allein reicht nicht – sie muss mit konkreten, spürbaren Konsequenzen für die Verantwortlichen verbunden werden.

Die Jungen Liberalen fordern daher:

  1. Das Gesetz klar verurteilen. Die Bundesregierung soll das Gesetz zur Förderung der ethnischen Einheit und des Fortschritts gegenüber der chinesischen Regierung auf höchster diplomatischer Ebene als Verstoß gegen von China ratifizierte völkerrechtliche Verpflichtungen zurückweisen und dessen Rücknahme fordern. Im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen soll sich Deutschland für einen unabhängigen Untersuchungsmechanismus zur Umsetzung des Gesetzes in Tibet und Ostturkestan sowie für ungehinderten Zugang der zuständigen UN-Sonderberichterstatter in beide Regionen einsetzen.
  2. Sanktionen mit Namen und Konsequenzen versehen. Die Bundesregierung soll im Rat der Europäischen Union die Aufnahme der für die Umsetzung des Gesetzes in der Autonomen Region Tibet und der Autonomen Region Ostturkestan (offiziell Xinjiang) politisch verantwortlichen Funktionäre in die Sanktionsliste der EU-Globalen Menschenrechtssanktionsregelung („Europäischer Magnitsky Act“) beantragen – mit Einreiseverboten und dem Einfrieren von Vermögenswerten, für Verantwortliche aus beiden Regionen gleichermaßen. Wir fordern eine enge Abstimmung mit den USA, dem Vereinigten Königreich und Kanada, um eine gemeinsame, wirksame Sanktionsfront zu bilden. Funktionären, die internationalen Beobachtern, Diplomaten und Journalisten den Zugang zu tibetischen oder ostturkestanischen Gebieten verweigern, ist nach dem Prinzip diplomatischer Gegenseitigkeit ebenfalls die Einreise in die EU zu verweigern.
  3. Lieferketten und Handel in die Pflicht nehmen. Die EU-Verordnung zum Einfuhrverbot von Produkten aus Zwangsarbeit muss konsequent auf Lieferketten aus tibetischen Umsiedlungs- und Arbeitstransferprogrammen ebenso wie auf Lieferketten aus Zwangsarbeit in Ostturkestan angewendet werden. Deutsche und europäische Unternehmen müssen ihre Lieferketten auf Bezüge zu beiden Regionen überprüfen und offenlegen.
  4. Betroffene in Deutschland schützen. Angesichts der exterritorialen Reichweite des Gesetzes fordern wir die Bundesregierung auf, in Deutschland lebende Tibeter, Uiguren, Wissenschaftler und Journalisten wirksam vor Einschüchterung und digitaler Überwachung durch chinesische Stellen zu schützen und entsprechende Vorfälle konsequent strafrechtlich zu verfolgen. Deutsche Hochschulen sind für die Risiken der exterritorialen Anwendung des Gesetzes zu sensibilisieren.
  5. Tibet und Ostturkestan institutionell nicht vergessen. Die Julis wollen strukturierte Arbeitsbeziehungen sowohl zur tibetischen Exilregierung (CTA) als auch zu Vertretungen der uigurischen Exilgemeinschaft, etwa dem East Turkestan Government in Exile und dem World Uyghur Congress, aufbauen, um beide Perspektiven gleichermaßen in die liberale Jugendarbeit einzubinden. Die FDP-Landtagsfraktionen sowie die FDP-Gruppe im Europäischen Parlament sollen den parlamentarischen Dialog mit Vertretern beider Exilgemeinschaften ausbauen und sich für eine Wiederbelebung von Gesprächsformaten zu uigurischen Exilvertretern und parlamentarischen Gesprächsformaten zum tibetischen Exilparlament einsetzen.
  6. Souveränität Tibets und Ostturkestans anerkennen. Die Jungen Liberalen bekräftigen, dass sowohl Tibet als auch Ostturkestan souveräne Gebiete sind, die seit ihrer gewaltsamen Annexion durch die Volksrepublik China – Tibet 1950/51, Ostturkestan 1949 – völkerrechtswidrig besetzt werden. Die Souveränität der Volksrepublik China über beide Regionen wird nicht anerkannt. Die Bundesregierung und die EU werden aufgefordert, diese Haltung in der bilateralen wie multilateralen Diplomatie zu vertreten und diplomatische Beziehungen zur tibetischen Exilregierung sowie Gesprächskanäle zur uigurischen Exilvertretung, wie dem World Uyghur Congress, aufzunehmen.

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