„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Schrift, Wort und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.“, besagt Art. 5 im Grundgesetz.
Vor diesem Hintergrund fordern wir Junge Liberale, § 23 Abs. 1c StVO dahingehend zu ändern, dass die Nutzung von Apps, Navigationssystemen und sonstigen technischen Geräten oder Anwendungen, die Fahrerinnen und Fahrer vor Geschwindigkeitsmessungen und anderen Verkehrsüberwachungsmaßnahmen warnen oder deren Standorte anzeigen, während der Fahrt zulässig ist.
Das Verbot technischer Geräte oder Funktionen, die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen aktiv stören oder beeinträchtigen, soll davon unberührt bleiben.