Wir Junge Liberale Bayern fordern die Abschaffung der Bundeszentrale für Kinder- und
Jugendmedienschutz (BzKJ). Diese Bundesbehörde existiert seit 1954 und überprüft
Medien auf ihre Eignung für die Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Medien. Wir betrachten
diesen Prozess der Indizierung als eine Form der Zensur, da er auf subjektiven Bewertungen
basiert, die den vorherrschenden gesellschaftlichen Zeitgeist widerspiegeln.
Dies führt zu einer Einschränkung der Rede- und Kunstfreiheit. Zudem sind
die Entscheidungsprozesse der BzKJ oftmals intransparent und die Beweggründe für
die Öffentlichkeit nicht immer nachvollziehbar. Angesichts der digitalen Möglichkeiten
der heutigen Zeit, wie etwa der Nutzung von VPNs, um auf indizierte Medien
zuzugreifen, verlieren solche Maßnahmen zudem an Wirksamkeit.
Darüber hinaus überschneidet sich das Tätigkeitsfeld der BzKJ mit anderen
Jugendschutz-Institutionen, wie etwa der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK),
wodurch ihre Aufgaben zunehmend überflüssig werden. Tatsächlich beschränkt die BzKJ in vielen
Fällen nur die Aufführungs- und Vertriebsmöglichkeiten bestimmter Medien, was einem
wirtschaftlichen Exitus der betroffenen Werke gleichkommt.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Einschränkung der Eigenverantwortung und
Entscheidungsfreiheit von Eltern und Erziehungsberechtigten. Das BzKJ beschneidet
Erwachsene in ihrer freien Selbstbestimmung und entmündigt sie, selbst mit medialen
Inhalten umzugehen, sie zu verarbeiten oder gar zu diskutieren. Ein wirklicher
Diskurs findet in der Realität nur selten statt. Dies ist auf die Rechtsunsicherheit
bei der Beurteilung zurückzuführen, ob eine kritische Rezension des indizierten
Mediums rechtens ist oder gegen das aus der Indizierung resultierende Werbeverbot
verstößt. In Anbetracht der jährlichen Kosten in Millionenhöhe halten wir die BzKJ für
ineffizient, veraltet und nicht mehr zeitgemäß. Wir plädieren daher für die Abschaffung
dieser Behörde.