21.11.2025

Aufschwung statt Abwrackprämie, Reformen statt Regulierung – helfen wir der Automobilbranche aus der Krise!

Die Automobilbranche ist eine der tragenden Säulen der deutschen Wirtschaft. Sie
steht jedoch aktuell vor enormen Herausforderungen: Lieferengpässe, politische
Überregulierung, hohe Energiekosten sowie der globale Transformationsdruck hin zu
emissionsfreien Antrieben, aber auch selbstverschuldete, falsche Entscheidungen in
den letzten Jahren. Die bisher diskutierten politischen Maßnahmen, wie etwa die
Abwrackprämie, stellen lediglich kurzfristige, planwirtschaftliche Flicklösungen dar
und bieten keine nachhaltigen Antworten auf die strukturellen Probleme der Branche.

 Statt auf Subventionen und kurzfristige Konjunkturprogramme zu setzen, brauchen wir
 langfristige, marktgerechte Reformen. Eine nachhaltige Modernisierung der
 Automobilindustrie sollte durch Deregulierung, den Abbau von Innovationshemmnissen
 und gezielte Investitionen in zukunftsorientierte Technologien gefördert werden. Nur
 durch diese Maßnahmen kann Deutschland seine Wettbewerbsfähigkeit erhalten und
 zugleich den Wandel in Richtung einer CO₂-neutralen Mobilität aktiv mitgestalten.

  1.  Verzicht auf ineffiziente Subventionen und Abwrackprämien:
     Anstatt die Automobilbranche durch punktuelle, staatliche Kaufanreize künstlich
     zu stützen, fordern wir, auf Subventionen wie die Abwrackprämie zu verzichten.
     Solche Programme verzerren den Markt und schaffen keine langfristigen Lösungen
     für die strukturellen Probleme der Branche.
  2.  Entbürokratisierung und Deregulierung:
     Bürokratische Hürden und Regulierungen müssen abgebaut werden, um der
     Automobilbranche die notwendigen Spielräume für innovative Entwicklung zu
     eröffnen. Wir fordern eine umfassende Deregulierung, insbesondere in den
     Bereichen Zulassungsverfahren für neue Technologien, Infrastrukturentwicklung
     (z.B. Ladeinfrastruktur) und Bau- sowie Umweltvorschriften. Die europäischen
     Flottengrenzwerte machen wir mit der Ausweitung des Emissionszertifikatehandel
     auf den Verkehrssektor obsolet.
  3.  Bekenntnis zu fairen internationalen Handelsbeziehungen:
     Deutschland als global führender Automobilstandort darf seine
     Wettbewerbsfähigkeit nicht durch Handelshemmnisse wie Zölle verlieren. Wir
     fordern eine handelspolitische Neuausrichtung, die den internationalen freien
     Wettbewerb in den Fokus rückt und die Zusammenarbeit mit anderen
     Industrieländern in Zukunftstechnologien verstärkt. Wir stehen für Freihandel
     statt Protektionismus – das hilft vor allem der heimischen Wirtschaft.
  4.  Reform des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG):
     Das EmoG sollte dahingehend reformiert werden, dass es nicht ausschließlich auf
     Batterieelektrische Fahrzeuge setzt, sondern technologieoffen gestaltet
     wird. Wasserstoff, synthetische Kraftstoffe und andere alternative Antriebsarten
     müssen gleichberechtigt gefördert werden. Ein entsprechendes
     „Technologieneutralitätsprinzip“ sollte in das EmoG aufgenommen werden.
  5.  Bekenntnis zu einem fairen und wettbewerbsfähigen Steuerrecht:
     Die Automobilbranche leidet unter einer hohen Steuer- und Abgabenlast. Wir
     fordern eine Reform der Unternehmensbesteuerung mit dem Ziel,
     den Gewerbesteuerhebesatz für forschungsintensive Unternehmen zu senken. Dies
     könnte im Rahmen einer Reform des Körperschaftssteuergesetzes(KStG) geschehen,
     um gezielt Investitionen in Innovationen zu erleichtern.
  6.  Überarbeitung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG):
     Das BEHG, das die CO₂-Bepreisung regelt, sollte dahingehend angepasst werden,
     dass die Einnahmen aus dem Emissionshandel vermehrt in die Forschung und
     Entwicklung klimaneutraler Technologien in der Automobilindustrie fließen.
     Hierbei soll die Förderung auf technologieoffene Lösungen ausgerichtet sein, um
     der Vielfalt an Möglichkeiten für eine klimafreundliche Mobilität Rechnung zu
     tragen.
  7.  Anpassung der Straßenverkehrsordnung für neue Mobilitätskonzepte:
     Auch auf nationaler Ebene müssen Regelungen angepasst werden.
     Die Straßenverkehrsordnung (StVO) und das Straßenverkehrsgesetz (StVG) sollten
     modernisiert werden, um innovative Mobilitätskonzepte wie autonome Fahrzeuge, E-
     Scooter und Carsharing zu fördern. Der rechtliche Rahmen muss angepasst werden,
     um neue Technologien effizienter zu integrieren und gleichzeitig den
     Verkehrsfluss sowie die Sicherheit zu gewährleisten. Dies könnte durch
     Modellprojekte in deutschen Städten erprobt und europaweit in Kooperation mit
     den Mitgliedsstaaten ausgebaut werden.
  8.  Förderung beruflicher Weiterbildung und Umschulung durch ein
     Transformationsfondsgesetz:

     Der Wandel in der Automobilbranche erfordert nicht nur technologische
     Neuerungen, sondern auch eine Anpassung der Qualifikationen der Beschäftigten.
     Wir fordern die Einführung eines Transformationsfondsgesetzes, das Unternehmen
     steuerliche Anreize für die Weiterbildung und Umschulung ihrer Mitarbeiter
     bietet. Dies soll insbesondere in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für
     Arbeit und nach dem Vorbild des Qualifizierungschancengesetzes umgesetzt werden.
  9.  8. Harmonisierung der CO₂-Flottenziele auf europäischer Ebene:
     Die derzeitigen europäischen CO₂-Flottenziele, wie in der Verordnung (EU)
     2019/631 festgelegt, stellen eine Herausforderung für die Automobilhersteller
     dar. Wir fordern, dass Deutschland sich in der EU kurzfristig dafür einsetzt,
     die Ziele technologieoffener zu gestalten. Es sollte ermöglicht werden, dass
     auch alternative Antriebsformen wie Wasserstoff und synthetische Kraftstoffe auf
     die Flottenziele angerechnet werden. Darüber hinaus fordern wir eine Überprüfung
     der derzeitigen Grenzwerte, um sicherzustellen, dass sie realistisch und
     innovationsfördernd sind. Eine Steigung der Flottenziele lehnen wir ab.
  10.  Überarbeitung der EU-Typgenehmigung für Fahrzeuge:
     Die EU-Typgenehmigungsverordnung muss reformiert werden, um die Zulassung
     innovativer Fahrzeugtechnologien zu erleichtern. Die bestehenden
     Genehmigungsverfahren sind langwierig und behindern Innovationen, insbesondere
     im Bereich autonomer Fahrzeuge und neuer Antriebstechnologien. Deutschland
     sollte sich in der EU für beschleunigte Genehmigungsverfahren und Pilotprojekte
     einsetzen, die es den Herstellern ermöglichen, neue Technologien schneller auf
     den Markt zu bringen.
  11.  Ausbau des europäischen Infrastrukturplans TEN-T (Transeuropäische Netze):
     Der TEN-T Infrastrukturplan, der den Aufbau eines transeuropäischen
     Verkehrsnetzes vorsieht, muss zukunftsgerichtet um den Ausbau der
     Ladeinfrastruktur und Wasserstofftankstellen erweitert werden. Deutschland
     sollte sich in der EU für eine stärkere Förderung der Mobilitätsinfrastruktur
     einsetzen, die auch für alternative Antriebe nutzbar ist. Die Mittel aus
     dem Connecting Europe Facility (CEF) sollten gezielt für diese
     Infrastrukturprojekte bereitgestellt werden, um den Ausbau europaweit zu
     beschleunigen.
  12.  Reform der europäischen Batterieverordnung:
     Die aktuelle Batterieverordnung legt hohe Anforderungen an die Nachhaltigkeit
     und das Recycling von Batterien fest. Während diese Ziele grundsätzlich
     begrüßenswert sind, fordern wir, dass die Verordnung so angepasst wird, dass sie
     Innovationen in der Batterietechnologie nicht behindert. Insbesondere sollten
     KMU und Startups im Bereich der Batterietechnologie gezielt gefördert und von
     übermäßigen bürokratischen Anforderungen entlastet werden.
  13.  Reform des EU-Zollrechts für Fahrzeugkomponenten:
     Die Automobilbranche ist stark auf globale Lieferketten angewiesen.
     Zollvorschriften können den Import und Export von Fahrzeugkomponenten unnötig
     verkomplizieren. Wir fordern, dass Deutschland sich in der EU für eine
     Vereinfachung der Zollvorschriften nach dem Unionszollkodex (UZK) einsetzt, um
     den freien Handel von Fahrzeugteilen, insbesondere für neue Technologien wie
     Batteriezellen und Halbleiter, zu erleichtern. Eine Reduzierung der Zölle auf
     strategische Komponenten könnte die Produktionskosten senken und die
     Innovationsfähigkeit der Branche stärken.
  14.  Förderung von Pilotprojekten im Bereich autonomes Fahren durch ein europäisches
     Testfeldnetzwerk:

     Autonomes Fahren ist eine der Schlüsseltechnologien der Zukunft. Wir fordern,
     dass Deutschland in der EU für ein erweitertes europäisches Testfeldnetzwerk
     eintritt, das es ermöglicht, autonomes Fahren grenzüberschreitend zu testen.
     Hierbei sollten die bürokratischen Anforderungen gesenkt und vereinheitlichte
     Genehmigungsverfahren auf europäischer Ebene entwickelt werden. Durch die
     Schaffung solcher Testkorridore könnte Europa zu einem Vorreiter in der
     Entwicklung autonomer Fahrzeuge werden.
  15.  Stärkere Förderung von Recycling und Kreislaufwirtschaft in der
     Automobilbranche:

     Auf europäischer Ebene ist die EU-Kreislaufwirtschaftsstrategie bereits ein
     Schritt in die richtige Richtung. Wir fordern, dass Deutschland sich in der EU
     dafür einsetzt, die Automobilindustrie stärker in die Kreislaufwirtschaft
     einzubinden. Dies könnte durch Anreize für Recycling von Materialien wie
     seltenen Erden, Batterien und Kunststoffen geschehen. Die Batterieverordnung und
     die Altautoverordnung (Richtlinie 2000/53/EG) sollten dahingehend angepasst
     werden, dass Unternehmen, die nachhaltige Recyclingmethoden anwenden,
     steuerliche Erleichterungen oder Förderungen erhalten.

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