Die Jungen Liberalen fordern die deutsche Bundesregierung auf, sich bei der
Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) für eine Aufhebung von Artikel 7,
Satz 1 des Chicagoer Abkommens einzusetzen. Dieses regelt den sogenannten
Kabotagevorbehalt, der es den Vertragsstaaten ermöglicht, jegliche Luftbeförderung
von Passagieren, Post und Fracht zu gewerblichen Zwecken zwischen zwei Punkten des
eigenen Hoheitsgebiets und somit kommerziellen Inlandsflugverkehr durch Luftfahrzeuge
fremder Staatszugehörigkeit zu untersagen. Verzichtet ein Vertragsstaat auf seinen
Kabotagevorbehalt, darf er dies zudem nicht exklusiv zugunsten eines bestimmten
Staates oder Luftfahrtunternehmens tun.
Diese Regelung stellt ein nicht unerhebliches Wettbewerbshemmnis dar, das selbst zwischen befreundeten Staaten wie Deutschland und den USA und somit im vergleichsweise deregulierten und liberalisierten transatlantischen Luftverkehrsraum als starre Markteintrittsbarriere greift. Auch gehören vermehrte Empty-Leg-Flüge ohne Passagiere, die klimapolitisch kaum zu begrüßen sind, zu den Konsequenzen des Kabotagevorbehaltes. Beispielsweise bedeutet diese bisherige Regelung in der Praxis, dass es einem US-amerikanischen Luftfahrtunternehmen untersagt ist, zwischen einem Flug von New York nach Berlin und einem Rückflug von München nach New York Passagiere oder Fracht auf der Strecke Berlin nach München aufzunehmen, sodass ein Leerflug die zwangsläufige Konsequenz ist.
Nach der Abschaffung muss sichergestellt werden, dass in Deutschland und der EU operierende Firmen grundlegende Arbeitsrechtliche Standards vor Ort einhalten wie beispielsweise Löhne oder auch Urlaubszeiten. Dadurch soll sichergestellt werden, dass ausländische Firmen keine Möglichkeit zur Wettbewerbsverzerrung durch unfaire Marktvorteile im Heimatland haben.
Im Falle einer erfolgreichen Streichung des besagten Passus soll Paragraf 23 des
Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) gestrichen werden, der den Kabotagevorbehalt in
nationalstaatliche Gesetzgebung umsetzt. Weiterhin wird die deutsche Bundesregierung
angehalten, sich für eine Streichung des Kabotagevorbehaltes aus bilateralen
Luftverkehrsabkommen wie etwa dem Deutsch-Koreanischen Luftfahrtabkommen von 1995
einzusetzen, an denen die Bundesrepublik Deutschland unmittelbar oder mittelbar (zum
Beispiel durch die Europäische Union) beteiligt ist.