07.11.2013

Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung bei künstlicher Befruchtung

Die Jungen Liberalen fordern, dass die gesetzlichen Krankenkassen (wie die privaten Krankenkassen) die vollen Kosten für künstliche Befruchtungen übernehmen.
Es soll nach Auffassung der Jungen Liberalen eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, wonach die Krankenkassen 100 % der Kosten für maximal drei künstliche Befruchtungsversuche übernehmen.
Bei darüber hinaus gehenden Versuchen sollen die Paare 25 % der Gesamtkosten tragen.
Zudem sollen verheiratete und unverheiratete Paare bei der Kostenübernahme gleichgestellt werden.
Hierbei erkennen die Jungen Liberalen an, dass auch weiterhin einige Voraussetzungen zur Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen für medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft erfüllt werden müssen. Hierzu zählt, dass eine hinreichende Aussicht besteht, dass eine Schwangerschaft herbeigeführt werden kann und dass herkömmliche Behandlungsmaßnahmen ohne Erfolg geblieben sind. Das Mindestalter der Versicherten sollte hierbei bei 21 Jahren liegen. Frauen dürfen das 40.  und Männer das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

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