03.09.2010

Mindestanforderungen an Vermittler von Kapitalanlageprodukten

Vermittler von Versicherungsprodukten müssen seit 01. Januar 2008 Mindestqualifikationen nachweisen, um eine entsprechende Erlaubnis nach §34d Gewerbeordnung (GewO) erhalten zu dürfen.
Eine Beratung und Vermittlung von Kapitalanlagen wie Immobilien, offene und geschlossene Investmentfonds, Aktien, Zertifikaten, etc. ist bislang ohne eine entsprechende Kompetenzprüfung möglich. Dieser Tatbestand gewinnt insbesondere im Rahmen sich häufender Falschberatungen an Bedeutung.
Die Jungen Liberalen fordern, dass künftig auch Vermittler dieser Produkte einen Mindestqualifikationsnachweis erbringen müssen, um eine entsprechende Erlaubnis nach §34c GewO erhalten zu können. Hierzu soll ein Katalog von Berufsausbildungs- und Studienabschlüssen (z.B. Bankkaufmann) erstellt werden, welche als ausreichend erachtet werden, um eine Erlaubnis erhalten zu dürfen. Weiterhin soll die Möglichkeit gegeben sein, durch eine Fachprüfung der IHK, analog des Ausbildungsgangs Versicherungs-fachmann/fachfrau IHK, einen entsprechenden Qualifikationsnachweis zu erwerben.

Weitere Beschlüsse

21.09.2025

Aus Liebe zur Freiheit: Alles lässt sich ändern

Alles lässt sich ändern. Diesem Anspruch, den wir an das Land und seine Politik stellen, müssen auch wir als Partei gerecht...
22.07.2025

ODA was? – Für eine liberale Entwicklungshilfe, die rechnen kann!

Die deutsche Entwicklungshilfe war zuletzt oft negativ besetzt in den Medien. Immer wieder entsteht der Eindruck, dass die finanziellen Mittel,...
22.07.2025

Betroffene besser vor Stalking schützen – gut machen, statt gut meinen

Stalking ist eine ernste Bedrohung, die Frauen in besonderem Maße betrifft und häufig langfristige psychische und physische Schäden verursacht. Trotz...