Die Tarifautonomie repräsentiert für uns Junge Liberale ein grundlegendes Prinzip in Deutschland, welches über viele Jahrzehnte hinweg Stabilität gewährleistet und einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern geschaffen hat. Immer häufiger legen jedoch einzelne Gewerkschaften durch zentrale Aufrufe zum Streiken in einzelnen Regionen oder dem ganzen Bundesgebiet erhebliche Teile des ÖPNV lahm. Dadurch sinkt nicht nur Akzeptanz für den ÖPNV, sondern es werden massive Fehlanreize auch für andere Kritische Infrastrukturen gesetzt. Dies gefährdet auch die Akzeptanz für das grundrechtlich geschützte Streikrecht.
Als JuLis gilt für uns dabei stets der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Den Unmut der Bevölkerung über die Intensivierung und Kurzfristigkeit von Streiks in der kritischen Infrastruktur, dabei insbesondere im Eisenbahnverkehr, verstehen wir und sehen daher den Bedarf zur gesetzlichen Regelung des Streikrechts. Dazu fordern wir:
- Verhandlungspflicht: Das Streikrecht insgesamt bedarf einer Eingrenzung. Bevor Gewerkschaften in den Streik treten können, sollte eine gesetzliche Pflicht zur Verhandlung zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern eingeführt werden. Erst wenn Verhandlungen innerhalb einiger Wochen fehlschlagen, soll der Weg zum Streik offen sein.
- Sicherstellung eines Mindestbetriebs: Insbesondere bei Streiks in systemrelevanten Berufen ist es unerlässlich, für die Bürger einen Mindestbetrieb sicherzustellen. Daher sollen nicht alle Arbeitnehmer an solch einem Streik teilnehmen dürfen, um im Fall der Fälle einen gewissen Betrieb der essentiellen Infrastruktur sicherzustellen. Wir fordern, dass branchenabhängig mindestens 40 % der tagestypischen Gesamtarbeitsleistung bzw. Kapazität auch während eines Streiks in systemrelevanten Branchen im Rahmen eines Notfallplans abgesichert sein müssen.
- Mehr Demokratie wagen: Die Mitarbeiter eines Unternehmens sollten die Möglichkeit haben, in einer geheimen Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit zu entscheiden, ob der Gesamtbetriebsrat anstelle der Gewerkschaft Tarifverhandlungen mit der Geschäftsführung oder dem Vorstand führen soll. Das Betriebsverfassungsgesetz sollte entsprechend geändert werden.
- Transparenz und Ankündigung: Streiks sollten in Zukunft mindestens 48 Stunden vor Beginn angekündigt werden. Das schafft ein gewisses Maß an Transparenz und Planungssicherheit für die Betroffenen. Streiks im Bereich der kritischen Infrastruktur sollen zukünftig 7 Werktage im Voraus angekündigt werden müssen.
- Weg vom Richterrecht: Das Streikrecht ist im Wesentlichen durch richterliche Rechtsprechung geprägt und es fehlt an klaren gesetzlichen Grundlagen, die durch die Politik kontrolliert werden können. Der Bundestag muss daher gesetzgeberisch insbesondere die Grenzen des Streikrechts ausformulieren. Außerdem soll die Bundesregierung sich auf internationaler Ebene für eine Änderung des Streikrechts in den europäischen Verträgen einsetzen
- Wildstreiks und Friedenspflicht: Weiterhin muss es dabei bleiben, dass sog. „Wildstreiks“ – also Streiks, zu denen andere Akteure als die Gewerkschaften aufrufen – untersagt bleiben. Ebenso muss die Friedenspflicht im Sinne eines Streikverbots während der Laufzeit der Tarifverträge strengstens eingehalten werden.
- Verfahren bei Verhandlungsscheitern: Beim Scheitern der Tarifverhandlungen sind die Tarifparteien zur Durchführung eines Schiedsverfahrens unter Leitung eines unabhängigen Schlichters verpflichtet sind. Bis zum Ende des Schlichtungsverfahrens herrscht dann Friedenspflicht.
- Gleiche Laufzeiten bei Tarifverträgen: Das Tarifeinheitsgesetz (TEG), das ausufernde Streiks im Zuge von Konkurrenzsituationen zwischen Gewerkschaften eindämmen soll, entfaltet insbesondere beim prominenten Beispiel der Deutschen Bahn aufgrund der Konzernstruktur keine Wirkung. Damit Streiks aufgrund der Kollisionsregelungen nicht zum Dauerzustand werden, fordern wir, rechtliche Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass die Tarifverträge konkurrierender Gewerkschaften die gleiche Laufzeit haben müssen.
- Streiken ist kein Marketing: Gewerkschaften dürfen ihren Mitgliedern erst nach einer dreimonatigen Mitgliedschaft Streikgeld auszahlen. Dadurch sollen Streiks zum Zwecke der Mitgliedergewinnung reduzieren werden.
Insgesamt fordern wir eine restriktivere Handhabe der Gewerkschaften in der Ausübung des Streikrechts. Rezession und Inflation sind kein Aufruf zur Arbeitsniederlegung, sondern zu Überstunden und Erfindergeist.