Die Jungen Liberalen fordern, die EG-Datenschutzrichtlinie 95/46/EG dahingehend zu konkretisieren, dass Informationen, Bestätigungen, Mitteilungen und Auskünfte gemäß §12 a) der Richtlinie einfacher zu erlangen sind. Dies soll so geschehen, dass die Informationen etc. auch auf einmalige Anfrage hin auf Wunsch des Betroffenen regelmäßig in Abständen von mindestens einem Jahr erteilt werden.
Darüber hinaus soll Absatz a) von §12 (Auskunftsrecht) in Zukunft statt einer Auskunft ohne "übermäßige Kosten" eine unentgeltliche Auskunft ermöglichen.
§13 (Ausnahmen und Einschränkungen) soll dahingehend geändert werden, dass der gesamte Paragraph, soweit er §12 (Auskunftsrecht) berührt, in Zukunft nur noch für Behörden gilt, nicht aber für Unternehmen. Absatz e) von §13, welcher Ausnahmen bei „einem wichtigen wirtschaftlichen oder finanziellen Interesse" eines Staates oder der Union vorsieht, ist komplett zu streichen.
Zudem soll §15 (1) verschärft werden, so dass neben „ausschließlich“ auf einer automatisierten Datenverarbeitung beruhenden Entscheidungen auch solche Entscheidungen, die „in einem Bewertungsschritt maßgeblich“ automatisiert stattfinden, nicht mehr möglich sind.