Die Jungen Liberalen fordern Anpassungen bei der Durchführung von Volkszählungen. Wir erkennen zwar die grundsätzliche Legitimität der Erhebung von Bevölkerungsdaten an, sehen aber auch deutliche Missbrauchsgefahren, die durch ein solches Vorhaben entstehen.
Der Umfang der abgefragten Daten ist so gering wie möglich zu halten. Fragen die den unmittelbaren Rahmen der Privatsphäre betreffen, z.B. nach der sexuellen Orientierung, lehnen wir entschieden ab.
Eine echte, unumkehrbare Anonymisierung der erhobenen Daten. Diese muss unbedingt unmittelbar nach Erhebung bzw. Zusammenführung der Daten erfolgen. Dazu gehört zum Beispiel das Löschen von Hilfsmerkmalen, die zur Zusammenführung von Datensätzen aus verschiedenen Quellen dienen und die betroffene Person identifizierbar machen. Nicht anonymisierte Daten dürfen auf keinen Fall elektronisch erfasst werden.
Im Falle einer europarechtlichen Verpflichtung eine Volksbefragung durchzuführen, soll der Umfang der erhobenen Daten nicht über die Minimalanforderungen zur Umsetzung hinausgehen.
Die Nichtanwendung von §23 BstatG durch Einführung einer zensusspezifischen Bußgeldvorschrift bei einem Verstoß gegen die Auskunftspflicht. Die Bußgeldgrenze von 5000 Euro ist unverhältnismäßig hoch und sollte sich vielmehr an der Bußgeldgrenze und Rechtspraxis bei Verstößen gegen die Meldepflicht orientieren.
Bürger dürfen gegen ihren Willen nicht als Erhebungsbeauftragte verpflichtet werden. Eine Erlaubnis für Erhebungsbeauftragen bei Nichtantreffen der zu Befragenden Familienangehörige, Minderjährige oder Nachbarn zu befragen lehnen wir ab.