25.10.2003

Unser Europa – machen wir´s besser!

Die Jungen Liberalen stehen für ein Europa in dem Frieden und Freiheit sowie der Wohlstand seiner Bürger und die Verantwortung gegenüber kommenden Generationen unverrückbare Maßstäbe politischer Entscheidungen sind. Die Zukunft Europas liegt in den Händen unserer Generation. Wir haben den Mut, die Chancen Europas zu ergreifen. Wir wollen unsere Zukunft gestalten und fordern Teilhabe an der Entwicklung Europas hin zu einem demokratischen europäischen Bundesstaat.
Die Jungen Liberalen sind sich bewusst, dass noch viele Schritte zurückgelegt werden müssen, bis diese Vision sich realisieren lässt. Wenn die Europäische Union mehr als ein gemeinsamer Binnenmarkt und ein weitestgehend einheitlicher Währungsraum, mehr als ein Raum der Freizügigkeit und mehr als nur Teilnehmer globaler Politik sein soll, dann erfordert dies den Mut, Visionen zu formulieren und sich Widerständen entgegenzustellen. Um Europa auch in den Köpfen der Bürger real werden zu lassen, müssen Strukturen geschaffen werden, die den Bürgern echte Teilhabe ermöglichen. Der Wille seiner Bürger muss Ausdruck in Europas Entscheidungsprozessen finden. Hierfür muss Europa die Merkmale einer echten repräsentativen Demokratie erfüllen und durch Transparenz und klare Kompetenzen für seine Bürger verständlicher werden.
Die Annäherung der Länder Europas nach dem zweiten Weltkrieg begründete die – bis heute andauernde – längste Friedensphase in der europäischen Geschichte. Dies ist ein wesentlicher Erfolg Europas, den die Jungen Liberalen mit ihren Vorschlägen für ein geeintes Europa bewahren und ausbauen wollen.
Die politische Vision, die die Jungen Liberalen für Europa formulieren, ist der europäische Bundesstaat mit einer demokratisch legitimierten europäischen Regierung und einem starken europäischen Parlament.

I. Eine demokratische Union

Der jetzt vorliegende Entwurf eines Verfassungsvertrages ist ein großer Fortschritt, der jedoch noch nicht weit genug geht. Jetzt muss auch noch der letzte Schritt hin zu einem europäischen Bundesstaat gegangen werden.
Noch herrschen in Europa demokratische Defizite: Bislang haben die nationalen Regierungen auf der europäischen Ebene den entscheidenden Einfluss. Die Bürger können ihre Regierungen für das Handeln auf europäischer Ebene aufgrund mangelnder Transparenz kaum in Haftung nehmen und verlieren an Einfluss. Auch zeigt sich der Makel der Ungleichheit der Stimmen und der Wahlsysteme, je stärker das Europäische Parlament in Entscheidungen einbezogen wird. Auf Dauer ist es nicht zu rechtfertigen, dass in Luxemburg auf einen Europaabgeordneten ca. 40.000 Wähler kommen, in Deutschland jedoch ca. 600.000.
Die Jungen Liberalen setzten diesen Problemen ein gänzlich anderes Leitbild entgegen: Wir wollen die Entwicklung vollenden und ein neues Europa, ein Europa der Bürger schaffen.
Demokratie in Europa wird sich erst wirklich schaffen lassen, wenn sich eine europäische politische Öffentlichkeit und ein entsprechendes Bewusstsein bilden. Dies wird eine Herausforderung der nächsten Jahre sein.

  • die Durchführung einer Volksabstimmung (Referendum) über den vom Konvent erarbeiteten Verfassungsentwurf

  • der Kommissionspräsident wird durch das europäische Parlament gewählt und kann mit einem konstruktivem Misstrauensvotum abgewählt werden

  • die Ressorts in der Kommission sowie deren Anzahl und Zuschnitt werden vom Kommissionspräsident im Rahmen seiner Richtlinienkompetenz als oberster Repräsentant der Europäischen Union benannt. Er benennt ferner die Kommissare anhand deren Kompetenz und unabhängig von einer Länderquote.

  • die Auflösung des Europäischen Rates und des Ministerrats

  • den Europäischen Senat als Parlamentskammer. Die Senatsmitglieder werden auf je 6 Jahre gewählt, wobei alle zwei Jahre ein Drittel der Senatsmitglieder neu gewählt wird. Der europäische Senat besteht aus Senatoren. Den Mitgliedstaaten ist autonom überlassen, wen sie als Senatoren entsenden und durch welches Verfahren sie entsandt werden. Jedem Mitgliedsstaat der EU stehen zwei Senatoren im Europäischen Senat zu.

  • die gleichberechtigte Wahrnehmung der Gesetzgebung durch Parlament und Senat ausschließlich im Wege der Mehrheitsentscheidungen

  • ein einheitliches Verhältniswahlrecht für das Europäische Parlament, wobei die Abgeordnetenzahl pro Land proportional zur Bevölkerung des jeweiligen Mitgliedsstaats festzusetzen ist. Jeder Mitgliedsstaat erhält mindestens zwei Abgeordnete

  • dass die Unionsbürgerschaft das wohnortgebundene aktive und passive Wahlrecht auf allen Ebenen beinhaltet

II. Transparenz und Kompetenz in der EU

Die Bürgerinnen und Bürger Europas müssen in der Lage sein, politische Entscheidungsprozesse nachzuvollziehen. Voraussetzung dafür ist die klare Zuordnung von Kompetenzen an die verschiedenen Ebenen. Wie auch bei der Kompetenzverteilung innerhalb des Nationalstaates setzen die Jungen Liberalen sich bei der Bestimmung der europäischen Zuständigkeiten für die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips ein. Das bedeutet, dass nur die Aufgaben von der Union wahrgenommen werden, die nicht von den Mitgliedsstaaten oder Regionen erledigt werden können und besser von der Union wahrgenommen werden können.
Die Jungen Liberalen bekennen sich zu einem föderalen Europa, in dem die Vielfalt nationaler, regionaler oder kultureller Unterschiede als Bereicherung des Ganzen angesehen wird. Wir wollen die politischen Rahmenbedingungen in Europa nicht nivellieren, sondern den Wettbewerb um die besten Lösungen innerhalb der Gemeinschaft fördern.
Die Kompetenzen der EG/EU sind seit den Gründungsverträgen beständig ausgeweitet worden. Anfangs führte das Verbot der Diskriminierung aufgrund der Nationalität zu mehr Freiheit durch eine umfassende Deregulierung des Binnenmarktes.
Vielfach wird das Handeln der Union als Regelungseifer verstanden, der weit über das hinausgeht, was zum Funktionieren des Binnenmarktes notwendig wäre. Einzelne Mitgliedsstaaten sollen gezwungen werden, Standortvorteile durch günstigere politische Rahmenbedingungen, gerade im Steuersystem oder im Arbeitsrecht, aufzugeben. Mehr und mehr wird die EU als ein Instrument angesehen, das zur kollektiven Abschottung gegen weltwirtschaftlich notwendige Strukturanpassungen genutzt werden kann. Diese Entwicklung muss gestoppt werden!
Die Einführung eines Kompetenzkatalogs in der EU-Verfassung ist zu begrüßen. Dadurch wird zumindest der bestehende Zustand nachvollziehbarer. Die klarere Definition des Subsidiaritätsbegriffes in der Verfassung wird diesem Prinzip mehr rechtliche Durchsetzbarkeit verleihen und ist daher ein wichtiger Schritt nach vorne. Ebenso zu begrüßen ist das eingeführte Frühwarnsystem mit einem Klagerecht der Parlamente der Mitgliedsstaaten vor dem EuGH wegen einer befürchteten Verletzung des Subsidiaritätsprinzips.
Die Jungen Liberalen setzen sich dafür ein, den Katalog an Zuständigkeiten bis zum Jahre 2010 grundlegend neu zu definieren. Dabei dürfen weder neue Zuständigkeiten der Union noch die Rückverlagerung bisheriger Unionskompetenzen auf die Mitgliedsstaaten ausgeschlossen sein.
In die ausschließliche Zuständigkeit der Union gehören dabei wie bisher schon Währungspolitik, Handel und die Herstellung des Binnenmarktes durch Abbau von Diskriminierungen und Markteintrittshindernissen sowie Wettbewerbspolitik.
Neu hinzukommen sollten ausschließliche Zuständigkeiten der Union in folgenden Bereichen:

  • Asyl und Einwanderung

  • Freizügigkeit

  • Außen- und Sicherheitspolitik

  • Vertragsrecht mit dem Fernziel einer europäischen Zivilrechtskodifikation

  • Wirtschaftsrecht, Insolvenzrecht, gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht

  • Erhebungsrecht auf indirekte Steuern

  • Arbeitsschutzrecht

  • Entwicklungszusammenarbeit

  • Embryonenschutz und Bioethik

  • Luft, See- und Fernverkehr

  • Wahlrecht zum Europäischen Parlament

  • Dienstrecht der EU-Bediensteten

  • Strukturpolitik und Industriepolitik, einschließlich Aufsicht über staatliche Beihilfen

  • Landwirtschaftspolitik

  • Verkehrspolitik

  • Umweltschutz

  • Verbraucherschutz

  • Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität

  • Energiepolitik

Folgende Bereiche verbleiben ausschließlich bei den Mitgliedsstaaten, um Wettbewerb zu ermöglichen oder Machtkonzentration durch Zentralisierung zu vermeiden. Die Union hat jedoch weiterhin die Möglichkeit der unterstützenden Koordinierung und Zusammenführung von europäischen Projekten:

  • Bildungspolitik

  • Sozialpolitik

  • Arbeitsrecht und Beschäftigungspolitik

  • Forschung und Entwicklung

  • Kultur, Jugend und Sport

  • Rechtspolitik und Polizeirecht

  • Strafrecht, Strafverfolgung und Strafvollzug

  • Gesellschaftsrecht

Die Verwaltungsorgane und Behörden der Bundesstaaten übernehmen gemäß des Kompetenzkataloges die Überwachung und Einhaltung der Aufgaben, die unter die ausschließliche Zuständigkeit der EU fallen. Die EU-Verwaltung muss transparenter werden. Sie muss nach dem Ressortprinzip umstrukturiert werden, um Zuständigkeiten und Verantwortungen offen zu legen. Hierzu gehört auch die Abschaffung der Immunität für EU-Beamte.
Um die Struktur der Union besser nachvollziehbar zu machen, sollten die in der EU-Verfassung verwendeten Begriffe denen angeglichen werden, die den Bürgern gemeinhin geläufig sind:

  • Die Kommission wird zur Regierung und

  • Kommissare zu Ministern

III. Frieden und Sicherheit

Die Einigung Europas war in Zeiten des Kalten Krieges wesentlich auf die Erhaltung von Frieden und Sicherheit ausgerichtet. Dass diese Aufgaben durch die Europäische Union erfolgreich wahrgenommen wurden, beweist die Abwesenheit des Krieges in Europa seit fünfzig Jahren. Mit den Vereinten Nationen (VN), dem Nordatlantischen Bündnis (NATO), der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) stehen wichtige Mittel und Strukturen zur Verfügung, um Frieden und Sicherheit für die EU in der Welt zu sichern. Das gegenwärtige System, gewachsen in einem halben Jahrhundert gemeinsamer europäischer Geschichte, muss jedoch noch weiter ausgebaut werden. Die Europäische Union muss beweisen, dass sie das, was sie in ihren eigenen Grenzen erreicht hat, auch in der Welt vorantreiben kann.
Das unkoordinierte Auftreten der EU-Mitgliedsstaaten im Irak-Konflikt hat gezeigt, dass GASP und ESVP noch weit von der Entfaltung ihrer Möglichkeiten entfernt sind. Nationale Interessen spielen übergeordnete Rollen und schaden damit dem internationalen Ansehen der Union.
Die präventive Diplomatie ist das Mittel der Wahl zur Sicherung von Frieden und Sicherheit. Nur durch konsequente sicherheitspolitische Zusammenarbeit kann dieses Mittel effizient eingesetzt werden. Diplomatie bedarf allerdings immer noch der militärischen Durchsetzungskraft. Eine unkoordinierte Zusammenstellung aus Armeen aller europäischen Mitgliedsstaaten kann hierbei nicht seine Fähigkeiten entfalten. Der Weg hin zu einer Europäischen Armee ist zwar bereits beschritten, jedoch noch nicht konsequent genug weitergegangen worden.
Die Europäische Union leistet bereits jetzt Entwicklungshilfe in allen Teilen der Welt. Es ist zu überprüfen, ob die geleisteten Hilfen wirklich die Bevölkerung erreichen.

  • die Bindung der europäischen Hilfsprogramme an die Verbesserung der Menschenrechtslage ,die Achtung des Friedens und an die Grundsätze von Good Governance

  • einen ständigen Sitz der EU im UN-Sicherheitsrat

  • die Mitgliedschaft der EU als Rechtspersönlichkeit in internationalen Organisationen sowie deren Beitritt zu Verträgen und Konventionen

  • das Hinwirken auf die Verrechtlichung internationaler Beziehungen

  • den Ausbau humanitärer Hilfe, Rettungseinsätze, friedenserhaltender Aufgaben aber auch Kampfeinsätze zur Krisenbewältigung und friedenschaffender Maßnahmen im Rahmen der Vereinten Nationen. Schwerpunkt europäischer Außenpolitik bleibt jedoch die nicht-militärische Krisenprävention, insbesondere durch Mediation und Vermittlung sowie durch verstärkte Zusammenarbeit in internationalen Organisationen

  • eine Entwicklungspolitik gestützt auf Entschuldung, Demokratisierung, Alphabetisierung und wirtschaftlichen Aufbau, insbesondere gegenüber ehemaligen Kolonien der EU-Mitgliedsstaaten

  • die Rüstungskontrolle innerhalb der EU und die Übernahme globaler Verantwortung in der Bekämpfung der Proliferation

  • die Umsetzung der Forderung des Europäischen Konvents nach einem Europäischen Außenminister

  • die Ersetzung der nationalen Außenministerien durch ein europäisches Außenministerium

  • die nationalen Armeen gehen langfristig in einer europäischen Freiwilligenarmee auf, die in Friedenszeiten dem Verteidigungsminister und im Verteidigungsfall dem Präsidenten der Europäischen Kommission untersteht.

  • die Ersetzung der nationalen Verteidigungsministerien durch ein europäisches Verteidigungsministerium

  • einen einheitlichen europäischen diplomatischen Dienst

  • die Aufhebung der Immunität von EUROPOL Beamten

IV. Wirtschaft und Finanzen

Die Jungen Liberalen sprechen sich für eine stärker auf Transparenz, Effizienz, Wettbewerb und Subsidiarität ausgerichtete Finanz- und Wirtschaftspolitik. Wir wenden uns gegen eine Vereinheitlichung von Steuer-, Sozial- und Beschäftigungspolitik in der Europäischen Union. Das Prinzip der Verantwortung gegenüber nachfolgenden Generationen muss auch für die EU gelten. Anstelle künftigen Generationen durch Milliarden-Subventionen u.a. für die Agrarwirtschaft unzumutbare Schulden als Erblasten zu hinterlassen, muss die Finanzpolitik der EU auf eine nachhaltige Steigerung der wirtschaftlichen Entwicklung hinwirken und Zukunftschancen wie die Ost-Erweiterung konsequent entwickeln, fördern und mutig zu nutzen wissen. Die strikte Einhaltung der Stabilitätskriterien von Maastricht, eine konsequente Verfolgung des Prinzips des freien Warenaustausches, verstärkter Wettbewerb, Nachhaltigkeit und der Abbau von Subventionen sind dabei unverrückbare liberale Grundprinzipien einer verantwortungsvollen Wirtschafts- und Finanzpolitik.

  • die strikte und unbedingte Einhaltung der Maastricht-Kriterien sowie die konsequente Anwendung der Sanktionsmechanismen

  • die zeitliche Befristung und degressive Gestaltung aller Subventionen, insb. der gemeinsamen Agrarpolitik und die Errichtung eines freien Agrarmarktes

  • die komplette Abschaffung der Tabaksubventionen

  • den Abbau aller tarifärer Handelsbarrieren gegenüber Nicht-EU Staaten im Rahmen der WTO

  • das alleinige Haushaltsrecht für die Einnahmen und Ausgaben für das Europäische Parlament

  • eine unbürokratische und transparente Einnahmenstruktur des EU-Haushalts durch die Abschaffung der bisherigen EU-Eigenmittel und Beiträge zugunsten der Erhebung indirekter Steuern

  • keine Vereinheitlichung von Einkommens- und Körperschaftssteuern

  • einen konsequenten und progressiven Ausbau der Investitionen in Forschung, Bildung, Entwicklung und Zukunftstechnologien

  • die Schaffung eines unabhängigen europäischen Kartellamts

  • eine nachhaltige Finanzentwicklung in der Union. Alle zwei Jahre ist eine Generationenbilanz auf europäischer Ebene für alle Aufgabenebenen zu veröffentlichen

  • eine weiterhin unabhängige und weisungsungebundene Europäische Zentralbank mit der ausschließlichen Zielsetzung der Preisniveaustabilität

V. Raum der Freiheit

Die Europäische Union ist ein Raum der Freiheit, der durch die bevorstehende Ost-Erweiterung eine für die EU einmalige Ausweitung erfahren wird. Die Jungen Liberalen begrüßen die Erweiterung der Union und sehen in jedem Bürger und Staat, der die Grundsätze religiöser, politischer und wirtschaftlicher Freiheit respektiert und durchsetzen hilft, einen willkommenen Partner. Es wäre allerdings leichtfertig zu glauben, dass diese Freiheit nicht Gefahren ausgesetzt sein kann. Versuche diese Freiheit zu begrenzen, sowohl aus der Europäischen Union selbst heraus wie auch von außen, werden sich die Jungen Liberalen entschlossen entgegenstellen.
Die Europäische Union muss den Anspruch an sich selbst haben, nicht nur globale Verantwortung für Frieden und Sicherheit zu übernehmen, sondern auch denen Zuflucht zu gewähren, die in ihren Heimatländern von staatlicher und nicht-staatlicher Gewalt bedroht werden.

  • ein einheitliches europäisches Asyl- und Einwanderungsgesetz

  • eine Verteilung der Asylberechtigten nach sozialen Kriterien und unter Berücksichtigung der Aufnahmefähigkeit der einzelnen Regionen

  • die schrittweise Umgestaltung von EUROPOL hin zu einer europäischen Bundespolizei mit operativen Befugnissen

  • die rasche Einsetzung eines europäischen Datenschutzbeauftragten

  • die sofortige Beendigung des ECHELON-Projekts und weiterer Kommunikationsüberwachungen durch ausländische Dienste

  • eine konsequente Sicherung der EU-Außengrenzen

  • die Schaffung einer Freihandelszone Kaliningrad und lehnen den zwischen der Kommission und Russland erzielten Kompromiss ab, womit weiterhin eine Visapflicht für Kaliningrad besteht

  • die uneingeschränkte Möglichkeit für EU-Bürger innerhalb der Union Eigentum zu erwerben

  • eine klare Beitrittsperspektive für die Türkei unter Berücksichtigung struktureller Reformen in der EU und der Türkei

  • die Einführung einer Grundrechtsklage zum EuGH um die Durchsetzbarkeit der Grundrechtecharta zu garantieren

VI. Gemeinsame Umweltpolitik

Das Tankerunglück der Prestige hat gezeigt, dass immer mehr Umweltprobleme nur im gemeinschaftlichen Zusammenwirken gelöst werden können. Einheitliche Mindeststandards auf Basis des jeweils höchsten existierenden Niveaus müssen innerhalb gewisser Umsetzungsfristen in allen Regionen Europas eine ausreichende Lebens- und Umweltqualität sichern. Auch die Beitrittsländer sind schnellstmöglich auf den europäischen Standard zu bringen. In der Wahl der umweltpolitischen Instrumente zur Erreichung eines gemeinsamen hohen Umweltstandards sollen die Staaten möglichst frei sein, solange sie nicht den gemeinsamen Markt unterlaufen. Um langfristige Schäden im Ökosystem nach Umweltkatastrophen einzudämmen, braucht Europa ein funktionierendes schnelles Reaktionssystem durch direkte Vernetzung der einzelnen zuständigen staatlichen Behörden und Schaffung einer Koordinationsinstanz. Grundsatz europäischer Umweltpolitik bleibt die Anwendung marktwirtschaftlicher Mittel sowie der Wettbewerb der Regionen. Darüber hinaus ist bei allen Entscheidungen auf eine größtmögliche Umweltverträglichkeit zu achten.

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