Das 1929 geschlossene Niederlassungsabkommen zwischen der heutigen Bundesrepublik Deutschland und der Islamischen Republik Iran garantiert dem dortigen Regime umfangreiche Eingriffsmöglichkeiten in das Privatleben von in Deutschland lebenden iranischen Staatsangehörigen. So benötigen beispielsweise iranische Frauen in Deutschland das schriftliche Einverständnis ihres männlichen Vormunds nach iranischem Recht zur Eheschließung. Ebenso werden familienrechtliche Angelegenheiten und das Namensrecht zum Teil nach iranischen Vorgaben geregelt. Derartige Abkommen sollen die Freiheit und Selbstbestimmung der hier lebenden, ausländischen Staatsbürger garantieren. Im Fall des Niederlassungsabkommens mit dem Iran wird jedoch das Gegenteil erreicht. Die Jungen Liberalen fordern daher die sofortige Aussetzung und Aufkündigung des Abkommens.