30.10.2006

Armut bekämpfen – Leistung ermöglichen

Für eine liberale Neuorientierung der Sozialpolitik

"Jeder Mensch hat unabhängig von seinen Begabungen und seinem ökonomischen Erfolg das Recht auf ein menschenwürdiges Leben ohne Angst um die nackte Existenz. Freiheit braucht eine materielle Grundlage. Wir sehen daher die Notwendigkeit begrenzter staatlich organisierter Umverteilung zur Sicherung der Chancengerechtigkeit und der Existenzgrundlage der Menschen. (Humanistischer Liberalismus, Grundsatzprogramm der Jungen Liberalen)

Die Jungen Liberalen treten ein für eine freie und faire Gesellschaft. Für uns bedingen sich Freiheit und Verantwortung gegenseitig. Unser Anspruch an die FDP ist es, dass diese die gesamte Bandbreite gesellschaftlich relevanter Themen anspricht. Dazu gehört insbesondere das wichtige Themenfeld Sozialpolitik. Nicht länger dürfen wir dieses Feld allein den Umverteilungsphantasien der politischen Konkurrenz überlassen. Vielmehr gilt es, den in dieser Form nicht mehr finanzierbaren etatistischen Heilsversprechungen der Vergangenheit liberale Konzepte einer funktionierenden zukünftigen Bürgergesellschaft entgegenzusetzen.

Liberale richten sich soweit wie möglich am Leistungsprinzip aus. Dennoch dürfen die FDP und die Jungen Liberalen ihr Augenmerk nicht ausschließlich auf die Starken und Leistungsfähigen in unserer Gesellschaft richten. Glaubwürdige liberale Politik zeichnet sich auch dadurch aus, dass sie insbesondere Perspektiven und Chancen für behinderte und benachteiligte Menschen die wirtschaftlich weniger Erfolgreichen schafft.

Die Jungen Liberalen sehen Übernahme von Verantwortung nicht als lästige Pflicht, betrachten Unterstützung von in Not geratenen Menschen nicht als Almosen, sehen Mechanismen zum Schutz vor materieller Not nicht als unnötig an. Bei den Liberalen steht der Bürger an erster Stelle, erst dann kommt die Institution.

Menschen sind nicht alle gleich, sondern alle Menschen sind gleich viel wert. Unterschiedliche Begabungen und Qualifikationen sind nicht zu ignorieren, sondern als Vorteil zu verstehen. Es liegt am Staat, einen Rahmen zu schaffen, in dem allen Einwohnern ein menschenwürdiges Leben möglich ist. Optimalerweise geschieht dies durch die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für wirtschaftliche Betätigung und gesellschaftliches Engagement. Wenn dies nicht ausreicht, muss der Staat in der Lage sein, selbst Unterstützung zu gewährleisten.

Aus der Überzeugung, dass allen Menschen gerechte Chancen zur Verfügung stehen sollten, sowie aus der Gewissheit heraus, dass es immer Menschen geben wird, die vorübergehender oder dauerhafter Unterstützung bedürfen, fordern wir daher von der FDP, in den kommenden Jahren insbesondere folgenden wichtigen Punkten verstärkte Beachtung zu schenken.

Zu Beginn des 21. Jahrhunderts stellt sich der Gesellschaft durch veränderte Strukturen und neue Formen von Armut eine neue soziale Frage. Der deutsche Sozialstaat wird seiner Aufgabe nicht mehr gerecht. Der hohe Stand der sozialen Sicherung stellt selbst eine Ursache für die andauernde Beschäftigungsmisere in Deutschland dar. Der Sozialstaat muss daher aus sozialer Verantwortung und wirtschaftlicher Vernunft reformiert werden. Der traditionelle Sozialstaat sieht sich gegenwärtig mit folgenden Herausforderungen konfrontiert:

  • Neben dem herkömmlichen Normalarbeitsverhältnis kommt eine Vielzahl flexibler Erwerbsformen auf, zu denen etwa die vielfältigen Formen von Teilzeitarbeit, die Arbeitnehmerüberlassung und befristete Beschäftigung ebenso wie neue Arten der Selbständigkeit zählen. Diese Entwicklung geht mit einem häufigeren Wechsel der Beschäftigungsform und Phasen der Fort- und Weiterbildung einher.

  • Die demographische Herausforderung tritt insbesondere mit den gravierenden Veränderungen der Altersstruktur zutage. Diese wirken sich vor allem im Bereich der Alterssicherung aus, die aber auch Konsequenzen für das Gesundheits- und Sozialwesen sowie den Arbeitsmarkt haben.

  • Die nachhaltige Finanzierung des Sozialsektors hängt von Produktivität, Wachstum und damit vom wirtschaftlichen Ergebnis des Wirtschaftssystems ab. Insofern stellt die besondere ökonomische Herausforderung der Sozialpolitik heute vor allem die hohe Arbeitslosigkeit dar. Der Zusammenhang zwischen Wirtschaftswachstum und Beschäftigungsentwicklung ist lockerer geworden. Deshalb sind insbesondere gering qualifizierte Arbeitnehmer in immer stärkerem Maße von Arbeitslosigkeit betroffen

  • Familien -und Partnerschaftsmodelle und Art und Ausmaß der Erwerbstätigkeit haben sich verändert. Dies führt zu gesteigerten Anforderungen an Bildungs- und Betreuungsstrukturen. Der deutsche Sozialstaat untergräbt zunehmend selbst sein eigentliches Ziel: Die Unterstützung der Hilfsbedürftigen. Er ist nicht nur selbst eine der Ursachen der andauernd hohen Arbeitslosigkeit. Auch hat das berechtigte Streben nach sozialer Absicherung im Ergebnis zu immer mehr Bürokratisierung, Zentralisierung und einer Verminderung der allgemeinen Wohlfahrt geführt. Dadurch aber wurde zunehmend die Freiheit der Bürger eingeengt und zugleich die Effizienz der Verwaltung durch pedantische Regelungsversuche auch kleinster Details vermindert. In den Sozialleistungssystemen kommt das Prinzip des Marktes – Konkurrenz und Leistung – zu kurz. Die Leistungsbereitschaft der Handelnden wird durch die hohen Belastungen der Sozialbeitrags- und Steuerzahler stark geminderten verfügbaren Einkommen reduziert. Dies gilt etwa für die Kosten der Pflege im Alter. Der Anspruch einer effizienten und effektiven Aufgabenbewältigung kann nicht erfüllt werden. Die besorgniserregendste Auswirkung des heutigen Sozialstaats ist aber seine negative Wirkung auf die für eine Gesellschaft existenzielle, konkrete Solidarität zwischen den Bürgern. Selbstverantwortung und die Übernahme von Verantwortung für andere wird untergraben.

Liberale Antworten auf die veränderte sozialpolitische Lage

Liberales Verständnis der Sozialpolitik

Liberale Sozialpolitik schafft die Ausgangsposition für ein selbstbestimmtes Leben durch die Wahrung der materiellen Existenzgrundlage und die Absicherung elementarer Lebensrisiken. Liberale Sozialpolitik erfüllt wichtige gesellschaftliche Aufgaben: Sie sichert die Stabilität unserer Gesellschaft, beugt Kriminalität vor und fördert die Bereitschaft der Bürger, Risiken einzugehen indem sie auch im Falle des Scheiterns eine Grundsicherung gewährleistet. Individuelle Vorsorge muss Vorrang vor staatlichen Systemen haben und Freiwilligkeit vor Zwang. Das Sozialsystem muss den Anreiz zur eigenen Leistung belassen. Hohe Steuern, bürokratische Hürden und die Verregelung des Lebens hemmen alle Bürger in unserer Gesellschaft, ihre Fähigkeiten zu entfalten und diese auch zum Wohle der Gesellschaft einzusetzen.

Das Leistungsprinzip ist dann gerecht, wenn Chancengleichheit und für alle gleiche Regeln im Wettbewerb bestehen Das Individuum ist Teil der Gesellschaft und ist zur Solidarität mit leistungsschwächeren verpflichtet.

Liberale Sozialpolitik bleibt aber nicht bei der Umverteilung bloß von Geld stehen. Wer die Menschen bloß alimentieret, statt aktiviert, drängt sie in einen gesellschaftlichen Abschiebebahnhof der sie narkotisiert statt motiviert.

Liberale Sozialpolitik will auch die Umverteilung von Werten. Der liberale Sozialstaat muss motivieren, sich einzubringen, etwas aus sich zu machen; auch in Anbetracht dessen, das Scheitern in einer Leistungsgesellschaft möglich ist und die Rückkehr auf dem Weg des persönlichen Erfolgs erreicht werden kann.

Jeder Einzelne ist als Teil der Gesellschaft zur Solidarität mit Leistungsschwächeren verpflichtet. Die liberale Leistungsgesellschaft bietet Chancengerechtigkeit. Daher muss der Zugang zu begabungsgerechten Bildungschancen unabhängig von der familiären und ökonomischen Situation sichergestellt werden. Leistungsstärkere müssen durch ihr Wirken zur Verbesserung der Chancen aller beitragen. In gleicher Weise besteht auch eine Verpflichtung zur Solidarität zwischen verschiedenen Generationen. Ein soziales System muss über die Grenzen einer Generation hinaus belastbar sein.

Die Jungen Liberalen setzen auf eine Stärkung des Ehrenamtes um zu mehr Mitmenschlichkeit und einer Kultur des Helfens zu gelangen.

Herausforderungen der Sozialpolitik in Deutschland

Sozialpolitik strebt den Schutz vor existenzieller und materieller Not an und will die Bevölkerung gegen individuell nicht zureichend versicherbare Wechselfälle des Lebens, insbesondere gegen Existenzbedrohung infolge von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität, Pflegebedürftigkeit und Wegfall des Familieneinkommens absichern. Die Sozialpolitik will die Zahl der in Armut lebenden vermindern und die Dauer von Armut verkürzen. Armut stellt sich in unserer Gesellschaft als Mangel an Verwirklichungschancen dar. Diese Armut zu bekämpfen ist Aufgabe Sozialpolitik. Daher wird Armut auf Grundlage eines relativen Armutsbegriffs erfasst.

Eine der nach wie vor bedeutendsten Ursache für Armut stellt Arbeitslosigkeit dar. Der Schwerpunkt liberaler Sozialpolitik liegt deshalb in der Bereitstellung von Maßnahmen zur Weiter- und Höherqualifizierung im Arbeitsmarkt und nur sekundär in der materiellen Absicherung durch unmittelbare Verteilung materieller Ressourcen. Sozialpolitisches Handeln wird daher als Ergänzung zu Entscheidungen angesehen, die in angrenzenden Politikbereichen zu treffen sind:

  • Die Rahmenbedingungen für das Wirtschaften müssen einerseits durch die Tarifparteien, andererseits durch die Wirtschafts- und Finanzpolitik so gestaltet sein, dass den Bürgerinnen und Bürgern ein Zugang zur Erwerbstätigkeit ermöglicht wird.

  • Ursächlich für Armut ist meist ein Mangel an Bildung. Alle Menschen müssen faire Chancen zustehen, ihr Leben und ihre Fähigkeiten individuell zu nutzen und zu gestalten. Bildung befähigt Menschen, Bildungspolitik ist somit immer auch als Sozialpolitik zu betrachten.

Wie im Bereich der Bildung so tangiert Sozialpolitik weitere Politikfelder.

  • Die Teilhabe- und Verwirklichungschancen der Bürgerinnen und Bürger sind durch eine bessere schulische und berufliche Bildung zu fördern. Weiterhin sind die notwendigen Infrastrukturen für die Kinderbetreuung zu entwickeln bzw. bereitzustellen.

  • Sozialpolitik zielt auf die Vermeidung sozialer Schieflagen in der Gesellschaft und auf die Herstellung gerechter Chancen auf Teilhabe und Verwirklichung. Die Marktwirtschaft lebt vom Streben des Einzelnen nach individuellem materiellem Erfolg. Sozialpolitik kann und soll dementsprechend keinen umfassenden Ausgleich ökonomischer Ungleichheiten im Sinne der sog. Verteilungsgerechtigkeit herstellen, sondern einen Anspruch auf die Absicherung sozialer Mindestniveaus für die Bevölkerung gewähren.

Eine Reform der sozialen Sicherungssysteme soll sich an folgenden Zielsetzungen orientieren:

  • Mehr individuelle Gestaltungsfreiheit im Sinne von Wahl- und Handlungsfreiheit für alle Bürger;

  • Solidarität mit Bedürftigen setzt erwirtschaftete Ressourcen voraus. Ein Zugriff auch noch nicht erwirtschaftete Ressourcen darf nicht stattfinden;

  • der Staat soll erst dort eingreifen, wo andere Systeme, etwa Familie oder nicht-staatliche karitative Organisationen überfordert sind;

  • das Sozialsystem muss einfach und transparent sein, hierzu zählt auch, dass die Zahl der gewährten Sozialleistungen mit dem Bürgergeldmodell zu einer einzigen zusammengeführt werden;

  • alle Bürger müssen an der sozialen Vorsorge beteiligt werden. Das Sozialsystem hat sich aus seiner einseitigen Beschränkung auf Arbeitnehmer zu lösen;

  • die Leistungsbereitschaft darf durch das Sozialsystem so wenig wie möglich gehemmt werden.

  • Liberale Sozialpolitik richtet sich an die Bedürftigen und belohnt nicht diejenigen, die findig versuchen, Sozialtransfers missbräuchlich zu beziehen

Handlungsfelder einer liberalen Sozialpolitik

Der Ansatz einer liberalen Sozialpolitik

Die Jungen Liberalen bekennen sich gegenüber den traditionellen Vorstellungen von Sozialpolitik und Sozialstaat zum Leitbild eines liberalen Sozialstaates, der die Förderung und Befähigung des Einzelnen zur Übernahme von Eigenverantwortung zum Ziel hat.

Die Instrumente einer liberalen Sozialpolitik stellen dar:

  • Die Besteuerung bzw. der direkte Transfer als einziges Instrument der Umverteilung,

  • die Risikostreuung durch Versicherungen (Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) im Rahmen einer Pflicht zur Versicherung,

  • die steuerliche Begünstigung privater Vorsorgemaßnahmen,

  • die Förderung der privaten Vermögensbildung und

  • die Förderung von Kindern.

Im Mittelpunkt liberaler Sozialpolitik steht der Mensch, der Hilfe benötigt. Damit ihm ein möglichst großer Teil dieser Hilfe auch zugute kommen kann, müssen die Organisationskosten der Sozialsysteme durch Vereinfachung, Entbürokratisierung und Privatisierung gesenkt werden. Dies beinhaltet einen klaren Vorrang für privatwirtschaftliche Trägerschaft der sozialen Sicherung. Die liberale Sozialpolitik steht einer dynamischen Beschäftigungspolitik nicht länger im Wege.

Bürgergeld

Wir setzen uns für mehr Leistung und mehr Wettbewerb ein. Die aus dem Wettbewerb erwachsenden Risiken erfordern jedoch die Möglichkeit einer Absicherung derer, die nicht an den positiven Effekten des Wettbewerbs partizipieren können.Das Bürgergeld ist somit Kernelement liberaler Sozialpolitik und leistet diese Absicherung ohne die Leistungsbereitschaft einzuschränken.

Das Prinzip der Negativbesteuerung kombiniert im Fall des Bürgergelds steuerliche Freibeträge mit sozialen Transferleistungen: Alle steuerfinanzierten Sozialleistungen werden durch das Bürgergeld ersetzt. Das Bürgergeld deckt somit die Kosten für Ernährung und Kleidung, Wohnung und Haushaltsführung sowie die Mindestbeiträge für Kranken- und Pflegeversicherung pauschal ab. Nicht integriert wird die Hilfe in besonderen Lebenslagen sowie Leistungen aus Sozialversicherungen.

Die Höhe des Bürgergelds beträgt 700 Euro zuzüglich der Kosten für den Basistarif der Kranken- und Pflegeversicherung und dient der Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums. Auch Studierende haben selbstverständlich Anspruch auf Bürgergeld, das künftig BaföG ersetzt.

Ein Anspruch auf Bürgergeld besteht für Deutsche sowie für aufenthaltsberechtigte Ausländer. Der Anreiz zur eigenen Leistung wird erhalten, indem bei eigenem Verdienst nur ein Teil des Einkommens von der Höhe des ausgezahlten Bürgergelds abgezogen wird.

Es gelten folgende Prozentanteile des zu versteuernden Einkommens als Freibeträge, die nicht auf das Bürgergeld angerechnet werden:

  • Bis 900 zu versteuerndes Einkommen, 50 Prozent des zu versteuerndes Einkommen;

  • von 900 1100 zu versteuerndes Einkommen, 25 Prozent des zu versteuerndes Einkommen.

Anders als im Fall von Lohnkostenzuschüssen hat auch ein Bürgergeldempfänger somit stets ein Interesse daran, mehr Einkommen zu erzielen. Außerdem wird durch die Subjektförderung statt der Objektförderung die Gefahr von Mitnahmeeffekten begrenzt. Wird eine zumutbare Arbeit abgelehnt, soll der Bürgergeldsatz um 200 gekürzt werden können. Einem gesetzlichen Mindestlohn erteilen die Jungen Liberalen eine klare Absage. Die Jungen Liberalen sprechen sich für eine Stärkung geringfügiger Beschäftigung als Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt aus. Die Annahme einer geringfügigen Beschäftigung ist für Bezieher von staatlichen Transferleistungen heute aufgrund der restriktiven Hinzuverdienstmöglichkeiten oftmals unattraktiv.

Das Bürgergeld bietet zudem eine Chance für eine umfassende Entbürokratisierung der Sozialverwaltung. Finanzämter, ARGEn, Familienkassen, Wohngeldstellen und Ämter für Ausbildungsförderung sollen administrativ zusammengeführt werden. Die Betreuung der Bürgergeldempfänger hat auf kommunaler Ebene zu erfolgen, um auf individuelle Bedürfnisse eingehen zu können. So können Gemeinden eine Aufstockung des Bürgergeldes mit dem Ziel der Wohnungsförderung vornehmen.

Auf das Bürgergeld wird das eigene Vermögen, abzüglich eines altersabhängigen steigenden Freibetrages angerechnet.

Im vollem Umfang werden Unterhaltsverpflichtungen/-leistungen angerechnet, sowie Einkünfte von Lebenspartnern, sowie von Minderjährigen Kindern, die im selben Haushalt wohnen.

Der eigene Verdienst wird einmal im Jahr mit dem Anspruch auf Bürgergeld verrechnet. Bei der Berechnung werden auch privaten und staatliche Rentenzahlungen, die nicht nachgelagert besteuert werden, sowie Leistungen der Arbeitslosenversicherung berücksichtigt.

Für Asylsuchende und zur Ausreise verpflichtete Ausländer wird eine Leistung ähnlich der Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz fortgeführt. Erhalten bleiben die Leistungen der Kriegsopferversorgung und für Opfer von Gewalttaten.

Arbeitslosenversicherung, Unterstützung für Arbeitssuchende

Die Jungen Liberalen sprechen sich gegen eine vollständige Privatisierung der Arbeitslosenversicherung aus. Das elementare Lebensrisiko Arbeitslosigkeit kann der Versicherungswirtschaft nicht aufgebürdet werden, da die Betroffenheit von diesem Risiko zu stark von nationalen und internationalen politischen Entscheidungen abhängig ist.

Deshalb ist das Risiko der Arbeitslosigkeit für private Versicherungsunternehmen nicht kalkulierbar. Die Privatisierung würde dazu führen, dass jene, die im besonderen Maße auf solche Leistungen angewiesen sind, keinen privaten Versicherungsschutz zu für sie bezahlbaren Bedingungen angeboten bekämen. Es ist fernab jeder wirtschaftlichen Realität, dass private Versicherungen adäquate Angebote offerieren würden.

Ferner fordern die Jungen Liberalen eine konsequente Befreiung der Arbeitslosenversicherung von sämtlichen versicherungsfremden Leistungen. Maßnahmen, wie zum Beispiel 1-Euro-Jobs oder ABM, verhindern reguläre Beschäftigungsverhältnisse und sind daher abzuschaffen.

Förderung von Kindern und Erziehenden

Besondere finanzielle Belastungen ergeben sich aus der Erziehung von Kindern. Das Armutsrisiko ist in der Gruppe der Kinder und Jugendlichen nach wie vor enorm. Kinder und Jugendliche sollen sich selbständigen Menschen entwickeln können und bedürfen daher einer besonderen Förderung durch Gesellschaft und Staat. Das Prinzip des Ehegattensplittings wird durch ein Familienrealsplitting mit dem Ziel der Förderung von Ehen und eheähnlichen Lebensgemeinschaften ersetzt, in denen Kinder zu Hause sind. Für Kinder und Jugendliche im Haushalt der Eltern wird ein monatliches Kindergeld in Höhe von 30 Prozent des Maximalbetrages des Bürgergeldes vorgesehen. Dieses Kindergeld wird entsprechend des Prinzips der Negativbesteuerung als Zuschuss (Bürgergeldempfänger) oder als Steuerfreibetrag (Steuerzahler) gewährt. Ein halbierter Kindergeldsatz soll nach dem dritten Monat ab Feststellung der Schwangerschaft gezahlt werden, da die finanziellen Belastungen auch dann schon beginnen.

Eine zweite Säule des Familienlastenausgleichs soll die auf eine Dauer von drei Jahren befristete Gewährung eines zusätzlichen Bürgergeldanspruchs pro Kind in Höhe der Hälfte des Maximalbetrages darstellen. Dieser zusätzliche Anspruch soll auch den Aufbau der Altersvorsorge der erziehenden Personen unterstützen und ersetzt zugleich das bisherige Bundeserziehungsgeld und den Kinderzuschlag. Die geltenden Regelungen des Unterhaltsvorschussgesetztes (UVG) für Unterhaltsvorschüsse an Alleinerziehende bleiben von den Neuregelungen unberührt.

Der Rechtsanspruch auf eine Kinderbetreuung auch für Unter-3-jährige und somit ein flächendeckendes und kostenfreies Kinderbetreuungsangebot ab Geburt und bis zur Einschulung ist schnellstmöglich einzuführen. Kindergartenangebote sind in ausreichender Zahl kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Insbesondere ist hierbei auf die Verfügbarkeit von Ganztags-Betreuungsangeboten und einer ausreichenden Flexibilität der Betreuungsangebote zu achten. Der Zugang zu Betreuungsangeboten darf nicht durch Anmeldezeiten bereits vor Geburt des Kindes oder monatelange Wartezeiten oder andere Zugangskriterien beschränkt werden. Betreuungsangebote in Unternehmen werden durch flexible und vereinfachte gesetzliche Vorgaben gefördert und öffentlichen Betreuungsangeboten finanziell gleichgestellt. Die Kinderbetreuungsgebühr soll abgeschafft werden. Die kommunale Ebene muss den wachsenden Bedarf an lebenspraktischer Hilfe zur Unterstützung der Erziehenden erkennen und aufgreifen. Hierzu zählen etwa der Aufbau eines Pools zur Kinderbetreuung, die Einrichtung eines betreuten Mittagstisches und Angebote zur Hausaufgabenhilfe.

Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Menschen mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Menschen benötigen besondere Hilfe, um selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Behinderten muss die Chance gegeben werden, ihre Fähigkeiten zu entwickeln und die ihnen möglichen Ergebnisse zu erreichen. Sozialpolitische Maßnahmen beschränken sich nicht auf die Gewährung von Fürsorge und Versorgung, sondern sollen Hindernisse beseitigen, die ihrer Teilhabe im Wege stehen. Zu den Leistungen für Menschen mit Behinderung zählen insbesondere Leistungen der medizinischen Rehabilitation, die darauf gerichtet sind, Behinderungen abzuwenden, zu beseitigen oder zu mindern, oder um zu verhindern, dass sich die Behinderung bzw. ihre Folgen verschlimmert. Die Jungen Liberalen befürworten die Einführung des Persönlichen Budgets für Menschen mit Behinderun. Dies beinhaltet eine pauschale Geldleistung gemäß dem individuell ermittelten Hilfebedarf mit dem Ziel, Teilhabe und Selbstbestimmung zu stärken. Die Jungen Liberalen fordern eine Integration behinderter Menschen von Anfang an . Wir treten für gemeinsame Kindergärten und (soweit möglich) Schulen für Kinder mit Behinderungen und gesunder Kinder ein.

Menschen mit Behinderung sollen die Möglichkeit erhalten, eine angemessene und geeignete Beschäftigung auszuüben. Zu diesem Zweck sind den Behinderten Hilfen zu gewähren, die die (Weiter-)Beschäftigung Behinderter ermöglichen. Dies schließt u.a. die Grundausbildung, berufliche Anpassung, Ausbildung und Weiterbildung mit ein. Seitens der Tarifparteien ist die Schaffung barrierefreier Ausbildungs- und Arbeitsplätze auch für Schwerbehinderte in ausreichender Zahl sicherzustellen. Darüber hinaus fordern die Jungen Liberalen, Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeiten dazu zu verpflichten, mindestens drei Prozent der über 100 hinaus gehenden Arbeitsplätze an Menschen mit Behinderung zu vergeben.

Kranken- und Pflegeversicherung

Der altersabhängige Krankenlastenausgleich ist angesichts der veränderten Altersstruktur der Gesellschaft mit erheblichen Problemen konfrontiert und wird in Zukunft nicht mehr darstellbar sein. Die Probleme der Krankenversicherung ergeben sich aus der demografischen Entwicklung, dem abnehmenden Anteil der Lohneinkommen am Bruttosozialprodukt und dem medizinischen Fortschritt. Ziel liberaler Gesundheitspolitik ist das Bestreben, für die Patienten auch zukünftig eine qualitative hochwertige medizinische Versorgung und Behandlungsformen auf dem Stand der Wissenschaft zu gewährleisten.

Die demographische Entwicklung und der medizinische Fortschritt führen zu rasant steigenden Ausgaben in diesem Bereich. Die Lohnabhängigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung führt zu starken konjunkturabhängigen Einnahmeschwankungen. Wachsender Finanzierungsbedarf bei paritätischer Finanzierung des Krankenversicherungssystems verschlechtert die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Selbst Budgetierung und Rationierung hat bisher nicht zu einer anhaltenden Kostendämpfung beizutragen vermocht und im Ergebnis zu einer unüberschaubaren Flut an Vorschriften und Regelungen geführt. Das Leitbild des mündigen Patienten wird in zunehmendem Maße von Bevormundung durch Staat und Selbstverwaltungsorgane abgelöst.

Die Jungen Liberalen setzen auf einen grundlegenden Systemwechsel, hin zu einem echten Versicherungsmodell, das sich an den Prinzipien der Vertrags- und der Therapiefreiheit und der freien Arztwahl orientiert. Die gesetzliche Krankenversicherung für Arbeitnehmer soll zu einer Pflicht zur Versicherung für alle Bürger abgelöst werden. Hierbei soll bezüglich der Versicherungsgesellschaft und des Tarifs Wahlfreiheit seitens der Versicherten bestehen. Die Krankenversicherung soll nach dem Vorbild der bestehenden privaten Krankenversicherung auf das Ziel der Risikoabsicherung ausgerichtet werden.

Jeder Bürger ist zum Abschluss einer Basisversicherung verpflichtet, die eine Regelabsicherung der großen Lebensrisiken sicherstellt. Im Hinblick auf die Absicherung der großen Lebensrisiken erfolgt keine Tarifdifferenzierung seitens der Leistungserbringer. Jeder Bürger hat ab Geburt einen Anspruch auf Versicherung zumindest der Regelleistungen. Jeder Bürger wird über das Bürgergeld in die Lage versetzt, zumindest diesen Umfang zu versichern. Die Versicherungsunternehmen werden verpflichtet mindestens diesen Basistarif ohne Risikoprüfungen und -zuschläge anzubieten. Darüber hinaus können von den Versicherungsunternehmen unterschiedliche Leistungsumfänge angeboten werden. Die Versicherten haben für die in Anspruch genommenen Regelleistungen eine sozialverträglich ausgestaltete Eigenbeteiligung zu leisten. Der Arbeitgeberanteil ist als steuerpflichtiger Einkommensbestandteil an den Arbeitnehmer auszuzahlen. Hierdurch wird eine Abkopplung des Gesundheits- und Pflegesystems von Lohnnebenkosten und Konjunktur erreicht. Die Beitragssätze der Krankenversicherung sollen als Wahltarife ausgestaltet sein, die nach folgenden Kriterien differenziert werden: Höhe der finanziellen Selbstbeteiligung, Einschränkung in der Wahl des Leistungserbringers (etwa Möglichkeit der Versicherung bestimmte Ärzte und Krankenhäuser als Vertragspartner auszuschließen, Arztwahl im Krankenhaus), Eintrittsalter des Versicherten. Das altersunabhängige Krankheitsrisiko aufgrund biometrischer Merkmale darf nicht als Differenzierungskriterium für Tarife herangezogen werden. Allerdings sollen bestimmte von den Versicherten zu verantwortende Risiken der Lebensführung wie bestimmte risikointensive Freizeitsportarten, Nikotin- oder Alkoholkonsum berücksichtigt werden können. Die Versicherungsunternehmen besitzen kein Kündigungsrecht.

Zwischen den Versicherungsunternehmen muss Wettbewerb bestehen. Die gesetzlichen Krankenversicherungen sind zu privatisieren. Ortskrankenkassen und Ersatzkrankenkassen sind in die Rechtsform von Aktiengesellschaften oder eine andere geeignete privatwirtschaftliche Rechtsform zu überführen und breit gestreut zu privatisieren. Die Ortskrankenkassen müssen zu diesem Zweck zunächst zu größeren Einheiten (in der Regel mindestens auf der Ebene eines Bundeslandes) zusammengefasst werden. Betriebskrankenkassen sollen in beliebiger Rechtsform als Tochtergesellschaften geführt oder als Aktiengesellschaften privatisiert werden können. Im Hinblick auf größere Transparenz für die Versicherten wird soweit sinnvoll vom Sachleistungs- zum Kostenerstattungsprinzip übergegangen. Elemente des Familienlastenausgleichs sind aus der Krankenversicherung zu eliminieren. Der Familienlastenausgleich soll ausschließlich über das steuerfinanzierte Steuer- und Transfersystem erfolgen, d.h. den Familien entstehenden Kosten für eine Mitversicherung der Kinder werden durch Zuschüsse aus Steuermitteln bzw. Steuerfreibeträge finanziert. Eine Besserstellung der Ehe gegenüber nichtehelichen Lebensgemeinschaften in der Krankenversicherung darf es nicht mehr geben.

Die Pflegeversicherung in ihrer jetzigen Form als umlagefinanziertes System war bereits bei ihrer Einführung im Jahr 1995 eine Fehlkonstruktion. Die Pflegeversicherung ist daher gemeinsam mit der Krankenversicherung zu privatisieren. An ihrer Stelle soll der bisherige Umfang in die Pflicht zur Krankenversicherung integriert werden, die dann auch das Pflegerisiko bis zum Tode im Umfang der bestehenden Pflegeversicherung absichert. Eine Ausweitung der Pflegeleistungen kann vertraglich vereinbart werden.

Rentenversicherung, Förderung der Altersvorsorge

Unser derzeitiges Rentensystem basiert auf einem Umlageverfahren, nach dem die derzeit arbeitende Generation durch ihre Rentenbeiträge die Renten der jetzigen Rentnergeneration finanziert. Der unabwendbare demographische Wandel macht dieses antiquierte Finanzierungssystem in Zukunft unmöglich, weil immer weniger Einzahler immer mehr Empfängern (Rentnern) gegenüberstehen. Diese Entwicklung erfordert nach jahrzehntelangem Wegsehen und Verschweigen von Seiten der Politik eine klare Neuformierung unseres Alterssicherungssystems, bevor die finanzielle Last untragbar wird und es unweigerlich zum Platzen der Rentenblase kommt. Die volle Kapitaldeckung der Renten und Pensionen ist auf Dauer der einzig konjunkturell und demographisch vertretbare Weg. Jeder Bürger muss während seines Lebens und insbesondere während seines Arbeitslebens im Rahmen einer Pflicht zur Versicherung selbst dafür Sorge tragen, sich über Versicherungen, Geldanlagen oder ähnliche Mittel Rentenansprüche für sein Alter aufzubauen. Die volle Kapitaldeckung macht zum einen das Rentensystem demographiefest , indem es die Rentenfinanzierung von der Zahl der in Zukunft arbeitenden Bevölkerung löst. Damit wird verhindert, dass Ansprüche an das Rentensystem begründet werden, die eine zukünftige kleinere erwirtschaftende Generation nicht mehr leisten kann.

Eine Grundrente ist aufgrund der Negativsteuerregelung nicht erforderlich. Das bisherige feste Renteneintrittsalter wird durch eine flexible Altersgrenze ab 55 Jahren ohne Begrenzung nach oben eingeführt. Das Rentenniveau wird ausgehend von einem Regeleintrittsalter mit 65 Jahren durch versicherungstechnische Zu- und Abschläge festgelegt. Im Falle der Erwerbsunfähigkeit soll ein früherer Renteneintritt möglich sein. Das Rentenniveau ist in diesem Fall um entsprechende Abschläge zu reduzieren. Beiträge für entsprechende Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen sollen in vollem Umfang steuerlich geltend gemacht werden können.

Die existierende unzeitgemäße Regelung der Witwenrente, der Waisenrente und der Erziehungsrente ist damit auch abzuschaffen. Altfälle genießen einen Schutz ihrer Ansprüche. Für Hinterbliebene kann im Rahmen der individuellen Altersvorsorge Rechnung ausreichend vorgesorgt werden. Die Versorgung von Waisen ist auf Basis des eigenen Bürgergeldanspruchs sowie der zusätzlichen Bürgergeldansprüche für Erziehende gesichert.

Von dem Tag des Inkrafttretens eines neuen Rentensystems an werden keine neuen Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung mehr erworben. Bisher erworbene Ansprüche bleiben dagegen bestehen. Dies ist aus verfassungsrechtlicher Sicht erforderlich, aber auch, weil Personen wenige Jahre vor dem Ende ihres Berufslebens keine Möglichkeit mehr haben, sich eigene Ansprüche in genügender Höhe durch Geldanlage zu verschaffen. Die genaue Überleitung der gesetzlichen Rentenversicherung in das hier skizzierte kapitalgedeckte System beschreiben die Jungen Liberalen in ihrem Beschluss Deutschland fit machen für den demographischen Wandel .

Die Kapitalbildung zur privaten Altersvorsorge sollen kurzfristig erleichtert werden, indem Konsumausgaben steuerlich erfasst, private und betriebliche Aufwendungen für Altersvorsorge jedoch vollständig steuerlich und arbeitslosenversicherungs-beitragstechnisch freigestellt werden. Vor diesem Hintergrund ist eine steuerliche und beitragstechnische Gleichbehandlung der Beitragsleistungen und der übrigen Aufwände für die individuelle Altersvorsorge herzustellen. Dies soll für alle langfristig angelegten Sparformen (ab 12 Jahre) gelten. Leistungen der Arbeitgeber für die Altersversorgung von Arbeitnehmern müssen analog in voller Höhe als Betriebsausgaben anerkannt werden. Zahlungen aus der Altersvorsorge sollen vollständig als steuerpflichtiges Einkommen behandelt werden.

Die als Ausgabenabzug im Rahmen der Einkommensteuer ausgestaltete staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge muss entbürokratisiert werden. An die Stelle der komplizierten Regelungen des Altersvermögensaufbau-Zertifizierungsgesetzes soll künftig eine praktikable Zweckbestimmung der Produkte für die Altersvorsorge ausreichen. Die angebotenen Produkte sollen eine Rentenzahlung ab dem 60. Lebensjahr und eine Kapitalauszahlung ab dem 65. Lebensjahr gewährleisten. Überdies muss eine Nominalwertgarantie über die gezahlten Beiträge sowie eine Verrentung mit oder ohne Auszahlungsplan vorgesehen werden. Weiterhin sollte den Erfordernissen geringer oder stark schwankender Einkommen in der Weise Rechnung getragen werden, dass die Ausschöpfung förderfähiger Höchstbeträge 5 Jahre lang rückwirkend durch nachträgliche Beitragzahlung ermöglicht wird. Hiermit wird insbesondere die Einkommensbiographie erziehender Personen Rechnung berücksichtigt.

Die Erträge aus Geldanlagen zur Altersvorsorge werden nur zu 50 Prozent auf das Bürgergeld angerechnet, um die Attraktivität einer privaten Altersvorsorge auch bei geringen zur Verfügung stehenden Mitteln zu gewährleisten. Angespartes Vermögen mit Zweckbestimmung für die Altersvorsorge ist bei Bezug von Bürgergeld geschützt.

Die Freizügigkeit des Arbeitnehmers ist sicherzustellen. Ansprüche der Arbeitnehmer müssen überdies bei Arbeitsplatzwechsel übertragbar sein. Als unbürokratisches Instrument der kapitalgedeckten Altersvorsorge soll ein individuelles Altersvorsorgekonto eingeführt werden. Ein Zulagenantrag muss dann nur einmal für dieses Konto und nicht mehr für jedes Produkt einzeln gestellt werden. Im Hinblick auf die Freizügigkeit innerhalb der EU soll auf Standards zur Portabilität des Altersvorsorgekontos hingearbeitet werden.

Im Rahmen der ergänzenden betrieblichen Altersvorsorge sollen neben den bestehenden Pensionsfonds auch individuelle Pensionsfonds zugelassen werden, die nach US-amerikanischen Vorbild als Kapitalanlagegesellschaft ausgestaltet werden. Auf diese Weise kann die private Altersvorsorge der Arbeitnehmer mit Zuwendungen der Arbeitgeber effizient kombiniert werden. Der mit der Rentenreform 2001 eingeführte Tarifvorbehalt bei der Ausgestaltung der betrieblichen Altersvorsorge ist abzuschaffen, da die Gestaltungsmöglichkeiten für die Beschäftigten tarifvertraggebundener Unternehmen unnötig einschränkt.

Kontrolle der Wirkungen sozialpolitischer Maßnahmen

Sozialpolitisches Handeln des Staates muss kontinuierlich auf seine Wirksamkeit geprüft werden. Die Jungen Liberalen sprechen sich für eine Einführung und Fortschreibung der Armutsberichterstattung auf kommunaler Ebene aus. Maßnahmen und Projekte zur Armutsbekämpfung sind regelmäßig auf Auswirkungen und Erfolg zu kontrollieren.

Inter- und supranationale Aspekte der Sozialpolitik

Sozialstandards auf Ebene der Europäischen Union

Die Sozialsysteme der Staaten Europas sind sich im Zuge der historischen Entwicklung immer ähnlicher geworden. Die Staaten Europas zeichnen sich heute durch ein hohes Maß an sozialer als auch an sozialstaatlicher Homogenität aus. Auf sozialem Gebiet sind die Gesetzgebungskompetenzen der Europäischen Gemeinschaft äußerst begrenzt. Zu den Zuständigkeiten der Union gehört bereits seit längerem die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zur Verwirklichung der Freizügig von Wanderarbeitnehmern. Auch das Ziel des gleichen Entgelts für Männer und Frauen wurde bereits im EWG-Vertrag verankert.

Ein Europäisches Sozialmodell im Sinne einer Annäherung der Systeme der sozialen Sicherheit der Mitgliedsstaaten, welche auf weitgehend übereinstimmende demographische, ökonomische, gesellschaftliche, kulturelle und internationale Herausforderungen und Rahmenbedingungen zurückzuführen ist, kann und soll es im Sinne von Wettbewerb nach Auffassung der Jungen Liberalen nicht geben. Demgegenüber treten die Jungen Liberalen für eine Annäherung der sozialpolitischen Zielsetzungen der Mitgliedsstaaten ein. Supranationale Sozialpolitik kann nur der Grundlage von Vielfalt und Wettbewerb erfolgreich sein.

Marktwirtschaft auch bei sozialen Dienstleistungen

Gemäß Art. 4 Abs. 1 EG-Vertrag ist die gemeinschaftsrechtliche Wirtschaftsverfassung dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb verpflichtet. Ziel der Europäischen Union ist aber auch die Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts (Art. 2 EU-Vertrag) und Aufgaben der Europäischen Gemeinschaft gemäß Art. 2 EG-Vertrag ein hohes Maß an sozialem Schutz . Die wirtschaftlichen Grundfreiheiten müssen auch dort, wo wirtschaftliche Tätigkeiten zugleich in den Bereich der sozialen Sicherheit fallen bzw. wo im Rahmen der sozialen Sicherheit wirtschaftlich gehandelt wird, zur Geltung gebracht werden.. In diesem Zusammenhang ist zu begrüßen, dass der deutsche Gesetzgeber mit dem zum 1.1. 2004 in Kraft getretenen GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) nicht nur die Inanspruchnahme von EU-ausländischen Gesundheitsleistungen durch Versicherte im Wege der Kostenerstattung grundsätzlich, wenn auch mit Ausnahme der stationären Krankenhausversorgung, akzeptiert und den Internethandel mit Humanarzneimitteln zugelassen hat. Zugleich ist die Möglichkeit eröffnet worden, dass deutsche Krankenkassen auch mit EU-ausländischen Leistungsanbietern zur Versorgung ihrer Patienten Verträge abschließen können.

Die sozialen Dienste und Einrichtungen, die hierzulande herkömmlicher weise der sog. Daseinsvorsorge zugerechnet werden, sind bisher vornehmlich von den Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden im Rahmen der öffentlichen Wohlfahrtspflege sowie als gemeinnützige Dienste und zugleich Teil des sog. Dritten Sektors zwischen Markt und Staat von den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege erbracht worden. Aus der Anwendung der im EG-Vertrag definierten Wettbewerbsregeln (insbesondere Vorschriften für Unternehmen in Bezug auf Kartellrecht und Absprachen sowie auf staatliche Beihilfen) ergeben sich teilweise enorme Chancen für die Entwicklung einer leistungsfähigen und marktorientiert arbeitenden Gesundheitswirtschaft. Dies gilt insbesondere für das Krankenhaus- und Pflegewesen. Für die übrigen Einrichtungen der Daseinsvorsorge, die nicht marktorientiert arbeiten können, sind Rechtsgrundlagen zu schaffen, die diesen die notwendige Rechtssicherheit für eine Ausübung ihrer Tätigkeit erlaubt. Die Zuständigkeit für die

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